Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.08.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 der NorCom Information Technology AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 (einschließlich der Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Management konnte die gesetzten Ziele für Umsatz- und Ergebniszahlen nicht erreichen. Statt wie prognostiziert die Umsatzerlöse zu steigern, sanken diese um 30%.

 

Dennoch konnten gleichzeitig vielversprechende Partnerschaften mit den führenden Automobilherstellern Daimler, Audi, und BMW eingegangen werden. Die dadurch entstehenden Chancen sind aber leider nicht zu bewerten, da Informationen zu den Vertragsbedingungen fehlen. Diese werden auf der Hauptversammlung eingefordert.

 

Die Beschlussvorlage zum Formwechsel der Gesellschaft in eine weniger aktionärsfreundliche Rechtsform wird scharf kritisiert und auf Begründung TOP 5 und den eingereichten Gegenantrag hingewiesen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat erfüllt zahlreiche Vorschriften einer guten Corporate Governance nicht oder mangelhaft. Es wird kritisiert, dass Aufsichtsratsmitglieder u.a. eine variable Vergütung erhalten, die nicht auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung, sondern ausschließlich vom Erfolg des jeweiligen Geschäftsjahres abhängig ist. Weiterhin fehlen Kompetenzprofil und Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates.

 

Die Beschlussvorlage zum Formwechsel der Gesellschaft in eine weniger aktionärsfreundliche Rechtsform wird scharf kritisiert und auf Begründung TOP 5 und den eingereichten Gegenantrag hingewiesen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Hinsichtlich der Unabhängigkeit bestehen keine Bedenken.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien.

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Management schlägt einen Formwechsel in eine weniger aktionärsfreundliche Rechtsform vor, um sich vor möglichen Übernahmen zu schützen.

 

Grundsätzlich ist eine mögliche Übernahme aus Sicht der Anteilseigner immer „freundlich“, denn sie eröffnet die Möglichkeit, die Anteile zu einem höheren Preis als dem aktuellen Börsenkurs zu verkaufen. Ein „feindliches“ Angebot gibt es nur aus der Interessenlage des Vorstands und des Aufsichtsrats, wenn sie befürchten, ihre Position zu verlieren oder wenn sie damit eine Verhandlungsbasis für Abfindungen oder sonstige Einkommensverbesserungen schaffen wollen.

 

Laut Management fordern Kunden und Projektpartner des Unternehmens Sicherheit, dass kein Konkurrent einsteigt und die Produkte annektiert. Anstatt die Einflussmöglichkeiten der Aktionäre einzuschränken und so die Attraktivität eines Investments in das Unternehmen zu senken und den Aktienkurs damit zu drücken, wird vorgeschlagen proaktiv zu agieren. Die für die Umfirmierung anfallenden Kosten in Höhe von 90.000 Euro könnten z.B. für das Abhalten von Roadshows und Investorenkonferenzen genutzt werden, um eben diesen Kunden und Projektpartnern einen Einstieg in das Unternehmen in Form von Minderheitsbeteiligungen anzubieten und dadurch zusätzlich die langfristigen Partnerschaften zu stärken. Die Minderheitsbeteiligungen wären möglich an der NorCom Information Technology AG oder auch nur an den einzelnen Tochtergesellschaften „DaSense“ oder „EAGLE“, die passend dazu schon in eigene GmbHs ausgegliedert sind. Ergänzend kann zudem ein Mitarbeiteraktienprogramm aufgelegt werden.

 

Als Folge der vorgeschlagenen alternativen Maßnahmen werden die Aktionärsrechte nicht beschnitten, der Aktienkurs steigt und die Risiken einer Übernahme werden durch eine gestärkte breite Aktionärsbasis minimiert.

 

Abschließend handelt es sich bei der Beschlussvorlage des Managements um eine mangelhafte und fragwürdige Maßnahme, um sich gegen eine Übernahme zu schützen. Die Position des Managements und der Familie Nordbakk soll zu Lasten der restlichen Aktionäre gestärkt werden. Die SdK fordert die Anteilseigner mit Verweis auf die dargestellten Alternativen auf, für den gestellten Gegenantrag der SdK zu stimmen und somit den Beschlussvorschlag des Managements abzulehnen.

 

 

 

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.