TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Continental Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit dem Lagebericht der Continental Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 und § 315a Absatz 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Zustimmung Begründung: Die Verwaltung der Continental AG schlägt eine um 25 Eurocent erhöhte Dividende von 4,75 € vor. Dies entspricht bei einem Ergebnis je Aktie von 14,49 € einer Ausschüttungsquote von 32,8%. Die SdK fordert grundsätzlich bei reifen Unternehmen eine Ausschüttungsquote von 40 bis 60% gemessen am Konzernjahresergebnis. Allerdings steht Continental vor starken Umbrüchen innerhalb der Automobilindustrie und damit auch innerhalb ihres Geschäftsmodells, wodurch eine etwas konservativere Ausschüttungspolitik durchaus gerechtfertigt ist. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr war nicht zufriedenstellend. Es gab zwei Gewinnwarnungen, so dass die gesteckten Ziele für 2018 nicht erreicht wurden. Auch die externe Kommunikationstrategie des Unternehmens hinsichtlich des Konzernumbaus war suboptimal und verbesserungswürdig. Der Vorstand muss in Zukunft wieder vertrauenswürdige Prognosen, eine verbesserte Aussendarstellung sowie einen erfolgreichen Konzernumbau liefern. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Auch der Aufsichtsrat muss hinsichtlich der unter TOP 2 genannten Probleme in die Pflicht genommen werden. Daher muss sich auch der Aufsichtsrat daran messen lassen, inwieweit dies zukünftig gelingen wird. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Generell ist gegen die KPMG Abschlussprüfungsgesellschaft als Konzernabschlussprüfer bei der Continental AG nichts einzuwenden. Allerdings prüft KPMG bereits das Unternehmen seit weit über 10 Jahren. Um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfungsgesellschaft und zu prüfenden Unternehmen zu vermeiden, fordert die SdK einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach mindestens 10 Jahren. Denn durch eine zu große Vertrautheit kann die nötige Unabhängigkeit und Objektivität gefährden. Erfreulich hingegen ist die Reduzierung der vom Abschussprüfer erbrachten Sonstigen Leistungen und Steuerberatungsleistungen von 0,9 Mio. € auf 0,2 Mio. €. TOP 6 Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Die SdK wird den Wahlen von Dr. Dunkel, Herrn Satish Khatu, Frau Neuß, Prof. Nonnenmacher, Herr Rosenfeld, Herr Schaeffler sowie Frau Schaeffler-Thumann zustimmen. Alle genannten Personen scheinen fachlich qualifiziert zu sein und über die nötigen zeitlichen Ressourcen zu verfügen. Dagegen muss die SdK den Wahlvorschlägen von Frau Knauf, von Prof. Reitzle sowie von Prof. Wolf ablehnen. Die genannten Personen sind ebenfalls fachlich absolut geeignet für den Aufsichtsrat von Continental. Allerdings besitzen diese Personen zu viele weitere Mandate (Overboarding), so dass die nötige zeitliche Verfügbarkeit und somit die Konzentration auf das in der kommenden Zeit sehr anspruchsvolle Mandat bei der Continental AG nicht gegeben zu sein scheint. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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