Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 01.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Es wird eine (steuerfreie) Dividende von 0.10 EUR/Aktie vorgeschlagen. Damit wird das Versprechen einer Ausschüttung eingelöst. Die Ausschüttungsquote beträgt 71%, ist aber durch einen starken Cashflow (0.49 EUR/Aktie) und ausreichend Eigenkapital gedeckt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ziele für das Geschäftsjahr wurden erreicht und das Unternehmen ist weiterhin gut aufgestellt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist ausweislich seines Berichts seinen Aufgaben nachgekommen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Vorgeschlagen wird die Baker Tilly GmbH & Co KG, die die Gesellschaft seit 2015 prüft. Im letzten Jahr wurden neben den Abschlussprüfungsleistungen keine Honorare für prüfungsferne Tätigkeiten gezahlt.

 

 

TOP 6
Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2016, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2018 zur Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Es besteht noch eine Ermächtigung zur Ausgabe von Aktien in Höhe von 36.2% des bestehenden (erhöhten) Grundkapitals. Die Ermächtigung von 2016 wurde nur für knapp unter 10% des damals bestehenden Grundkapital genutzt, ohne Bezugsrechte für die Aktionäre. Es besteht somit keine Möglichkeit mehr zum Ausschluss des Bezugsrechts. Die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals von 50% des bestehenden Grundkapitals soll diese Möglichkeit wieder aufleben lassen. Auch wenn dies die Flexibilität der Gesellschaft erhöht, kann die SdK dem TOP nicht zustimmen da die Möglichkeit einer Sachkapitalerhöhung von bis zu 50% des Grundkapitals ermöglicht würde.

 

 

TOP 7
Erneuerung der Befugnis zum Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechten

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Punkt TOP7-f-ii der HV 2016 soll neu gefasst werden. Damals wurde der Ausschluss des Bezugsrechts für Wandelschuldverschreibungen auf 10% des "bei Wirksamwerden der Ermächtigung und bei Beschlussfassung über die Ausübung der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals" beschränkt. Dies soll nun auf "10% des Grundkapitals" neu gefasst werden. Somit kann theoretisch eine höhere Anzahl Wandelschuldverschreibungen ohne Bezugsrecht ausgegeben werden, was jedoch im Gegensatz zur Möglichkeit in TOP7-f-v der HV 2016 (Ausschluss des Bezugsrechts bei Sacheinlagen in Höhe bis zu 42.7% des bestehenden Grundkapitals) als unkritisch gesehen wird. Da bisher nur Wandelschuldverschreibungen mit Bezugsrecht ausgegeben wurden, kann die Zustimmung zu TOP7 als adäquate Kompensierung für die nicht mehr vorhandene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses im genehmigten Kapital (TOP 6) angesehen werden.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Neuwahl sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Alle drei Kandidaten stehen zur Wiederwahl.

 

8a) Hr. Joris Herman Marie-Antoinette de Meester

Zustimmung

Begründung: Der Kandidat ist für die Position geeignet. Die Anzahl der bestehenden Mandate in anderen Kontrollgremien (4) ist zulässig.

 

8b) Fr. Bridget Woods

Zustimmung

Begründung: Die Kandidatin ist für die Position geeignet, und übt keine weiteren Mandate in anderen Kontrollgremien aus.

 

8c) Hr. Paul Decraemer

Zustimmung

Begründung: Der Kandidat ist für die Position geeignet. Die Anzahl der bestehenden Mandate in anderen Kontrollgremien (2) ist in Verbindung mit seiner operativen Tätigkeit zulässig.

 

 

TOP 9
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung von Teilen der Kapitalrücklage in Grundkapital gemäß §§ 207 ff. AktG und anschließende Herabsetzung des erhöhten Grundkapitals zum Zwecke der Einstellung des freiwerdenden Betrags in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG sowie entsprechende Anpassungen der Satzung in Bezug auf Grundkapital und bedingte Kapitalia

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die geplante Maßnahme, da es sich lediglich um Umbuchungen im Eigenkapital handelt, die weitere Ausschüttungen aus dem Einlagekonto ermöglichen sollen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.