Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft konnte den Umsatz um ca. 8 Millionen Euro steigern, der Jahresüberschuss hat sich um 1,2 Millionen Euro erhöht. Die liquiden Mittel haben sich um 5 Millionen Euro erhöht.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist in fünf ordentlichen Sitzungen seinen Beratungs- und Aufsichtspflichten nachgekommen.

 

Die Gesellschaft hat sich bei Umsatz und Ertrag gut entwickelt.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich sollte nach Ansicht der SdK die Abschlussprüfungsgesellschaft keine weiteren Leistungen über die Abschlussprüfungen hinaus erbringen.
 

 

Die Abschlussprüfungsgesellschaft hat noch Steuerberatungsleistungen erbracht, für die ein Honorar in Höhe von € 52.000,00 bezahlt worden ist.
 

In Relation zu dem Honorar für die Abschlussprüfung von 266.000,00 € bewegt sich das Steuerberatungshonorar in der 25 % Grenze der SdK.

 

 

TOP 5
Satzungsänderung – Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats

 

Ablehnung
 

Begründung: Aktuell besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Es sollen zwei weitere Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Gesellschaft begründet nicht, warum dies notwendig sein soll. Bei der Größe der Gesellschaft erscheint ein dreiköpfiger Aufsichtsrat angemessen und ausreichend.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten scheinen die entsprechende Sach- und Fachkenntnis mitzubringen.
 

 

Es wird davon ausgegangen, dass die entsprechenden zeitlichen Ressourcen für die Aufsichtsratstätigkeiten vorliegen. Allerdings erschließt sich nicht, warum der Aufsichtsrat um zwei weitere Mitglieder erweitert werden soll.
 

 

Deshalb Ablehnung, siehe TOP 5.

 

 

TOP 7
Satzungsänderung – Anpassung der variablen Vergütung des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK ist grundsätzlich der Ansicht, dass die Aufsichtsratvergütung als feste Vergütung erfolgen soll.
 

Der Aufsichtsrat soll nicht wie der Vorstand eine variable Vergütung, die an das Ergebnis des Unternehmens angelehnt ist, erhalten. 

 

 

TOP 8
Satzungsänderung – Versammlungsleitung

 

Zustimmung

 

Begründung: Dies ist eine redaktionelle und sinnvolle Satzungsänderung.
 

 

Hnweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmverhalten abgewichen werden.

 



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