TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GAG Immobilien AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Der Dividendenvorschlag ist bei weitem zu niedrig, er ist mehr als 100% von Dividenden ähnlicher Immobilienunternehmen entfernt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Das Ergebnis ohne Grundstücksverkäufe wurde um 20% bei nur 2,5% Mietsteigerung gesteigert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Die vom Aufsichtsrat genehmigte Geschäftspolitik berücksichtigt in keiner Weise die Interessen der Minderheitsaktionäre. Delisting, äußerst niedrige Dividenden, Verzicht auf IFRS sind geeignet, den wahren Wert der Aktie zulasten der Minderheitsaktionäre künstlich zu verschleiern. Die Mietsteigerungen nach Leerstand (ca. 5%) entsprechen ebenfalls nicht den Chancen, den der Markt bietet, nur 2,6% Mietsteigerung. Die für das Projekt Chorweiler vorgelegten Ergebnisse liegen weit unterhalb der Eigenkapitalverzinsung und liegen nur im Interesse der Stadt Köln, nicht der GAG AG. Das Geschäft wurde im Aufsichtsrat nicht verhindert, sondern im Gegenteil noch aktiv befeuert. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die Domus prüft erst seit 3 Jahren. Die sonstigen Leistungen liegen unter 25% der Abschlussprüferkosten. Formal kann die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht in Frage gestellt werden. TOP 6 Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien in vereinfachter Form und Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die Kapitalherabsetzung erhöht leicht den Gewinn je Aktie und schneidet einen Anachronismus-Zopf ab, Mietkaution in Aktien anzulegen und bei Auszug zurückzugeben. TOP 7 Änderung von § 2 (Gegenstand) der Satzung der Gesellschaft Zustimmung Begründung: Die Themen EE, Blockheizkraftwerke und smart home sind inzwischen bekannt und räumen der Gesellschaft durch die Kooperation mit der RheinEnergie und Deutscher Telekom neue Geschäfts-Chancen ein. TOP 8 Änderung von § 13 (Einberufung und Beschlussfassung) der Satzung der Gesellschaft Zustimmung Begründung: Das Thema Einberufung mit 14 Tage Vorlauf ist essentiell, damit sich die AR-Mitglieder vorbereiten können. Dass dies nur für 2 Sitzungen obligatorisch sein soll, ist unverständlich. Die SdK stimmt trotzdem zu, würde aber auch eine generelle Aussage „zu allen Sitzungen“ mittragen, damit mehr Professionalität in die AR-Arbeit einziehen kann. TOP 9 Änderung von § 14 Abs. 1 (Vergütung) der Satzung der Gesellschaft Zustimmung Begründung: Die Vergütung befindet sich auch nach der Erhöhung von 1.000 € auf 2.500 € pro AR- Mitglied auf extrem niedrigen Niveau, bei einem Unternehmen mit einem Enterprise Value von fast 8 Mrd. €. In der freien Wirtschaft sind zu diesen Sätzen keine AR-Mitglieder mit angemessener Qualifikation zu finden. Der ARV sollte mit der Stadt Köln (Frau OB Reker) einmal Sinn und Zweck einer AR-Tätigkeit erörtern und dann der HV einen konzeptionell neuen Vorschlag unterbreiten. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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