TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung. Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 81 Cents je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von gerundet 4 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 124,5 Mio. Euro. Da jedoch 154 Mio. Euro aus der Veräußerung von 16 Kühlhäusern stammen, was einen einmaligen betrieblichen Betrag darstellt, der in 2018 und den Folgejahren wieder in neue Immobilien investiert werden soll, erscheint eine Fortführung der Dividendenhistorie (Steigerung um 2 bzw. 3 Cent pro Jahr) nachvollziehbar und akzeptabel. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung. Begründung: Der Wert des Unternehmens konnte in den letzten Jahren durch geschickte Transaktionen auf dem Immobilienmarkt stetig gesteigert werden. Durch den Verkauf der meisten Kühlhäuser konnte der innere Wert der Aktie aufgezeigt werden. Es spricht daher nichts gegen die Entlastung des Vorstands. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung. Begründung: In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es sind keine Anhaltspunkte bekannt, die gegen eine Entlastung sprechen würden. TOP 5 Beschlussfassung über Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung. Begründung: Rödl & Partner zählt zu den großen mittelständisch geprägten Kanzleien und erscheint fachlich entsprechend qualifiziert zu sein, um die Prüfung der Abschlüsse der Bayerischen Gewerbebau AG vornehmen zu können. Da Rödl & Partner jedoch nun bereits seit über zehn Jahren die Abschlüsse der Gesellschaft prüft, erscheint aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit gefährdet zu sein. Daher erscheint die Zeit für einen Wechsel gekommen. TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Änderung der Satzung Ablehnung. Begründung: Die Gesellschaft ist bestens kapitalisiert, und daher erschient aus operativer Sicht aktuell keine Kapitalerhöhung nötig zu sein. Generell wäre eine Kapitalerhöhung nur begrüßenswert, wenn die jungen Aktien nur von Aktionären außerhalb des Großaktionärs gezeichnet werden könnten, umso den Freefloat zu erhöhen. Dies ist in dem Beschussvorschlag nicht vorgesehen. Dem Beschlussvorschlag kann somit so nicht zugestimmt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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