TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2017, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2017, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinn Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017 Zustimmung Begründung: Prinzipiell ist die Dividende neben der Aktienkurssteigerung und Bezugsrechten eine der drei wesentlichen potentiellen Einkunftsarten eines Aktionärs. Oft wird die Dividende ins Verhältnis mit dem Konzernjahresüberschuss gesetzt um zu bestimmen ob eine wünschenswerte Höhe vorliegt. Im Fall der Splendid Media AG jedoch liegt lediglich ein Jahresüberschuss vor, da Gewinnabführungsverträge mit Tochtergesellschaften vorliegen. Die Splendid Media AG selbst hat jedoch ein negatives Konzernjahresergebnis von -3,871 tEUR (Vorjahr: -3,943 tEUR). Folglich kann man hier der Nicht Ausschüttung der Dividende zustimmen, um dem Unternehmen auf lange Sicht die Chance zu geben wieder selbst Gewinne zu erwirtschaften. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Trotz schlechtem Jahr soll der Umsatz auch im nächsten Jahr wieder um voraussichtlich 7% steigen. Das Jahr 2017 hat zudem insbesondere durch Sonderabschreibungen negative Zahlen geschrieben. Der Wechsel vom physischem auf den digitalen Homeentertainment Bereich soll neben höherem Umsatz auch zu niedrigeren Produktionskosten führen. Folglich wird bereits für 2018 erwartet wieder in die Gewinnzone zurück zu kehren. Mithin hat der Vorstand nicht nur Probleme der momentanen Unternehmenssituation erkannt sondern auch entsprechende Konzepte für Gegenmaßnahmen geliefert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 4 Sitzungen abgehalten. Die Präsenzquote lag hierbei bei 100%. Die Aufsichtsräte befinden sich im konstruktiven Austausch mit den Vorständen und überwachen alle wesentlichen Entscheidungen im Unternehmen. Mithin war auch dem Aufsichtsrat die momentan missliche Lage des Unternehmens bekannt. TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals I gemäß § 5 Absatz 5 der Satzung sowie die entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Hierbei handelt es sich um einen Beschluss zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitarbeiter. Dieses wurde zum Teil im August 2001 ausgegeben. Die Bezugsrechte wurden nicht ausgenutzt und der Ausübungszeitraum endete 2017. Mithin wird das bedingte Kapital nicht mehr benötigt und kann aufgehoben werden. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, frühere Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, prüft die Splendid Media AG bereits seit 2008. Um das Entstehen einer zu großen Vertraulichkeit zwischen Prüfungsgesellschaft und Unternehmen zu vermeiden, sollte Abschlussprüfer bzw. die Prüfungsgesellschaft generell alle 10 Jahre gewechselt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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