TOP 1 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts, Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Das Grundkapital der Gesellschaft soll um 39 % unter Ausschluss des Bezugsrechts erhöht werden. Angesichts der seit Jahren schwierigen Situation der im Umbruch befindlichen Gesellschaft wäre diese Maßnahme im Grunde vertretbar, um die zur Vorfinanzierung der Projekte erforderliche Kapitalbasis sicherzustellen. Auch der Ausschluss des Bezugsrechts wäre ausnahmsweise akzeptabel, da er der Gesellschaft einen neuen - offenbar seriösen - Ankeraktionär verschaffen würde und damit die langjährige Abhängigkeit vom Firmengründer Albrecht verringern würde. Nicht zu akzeptieren ist allerdings der Ausgabebetrag von 1,- €. Er unterschreitet den seit dem Delisting der Gesellschaft bereits von gut 2,- € auf 1,25 - 1,50 abgesackten Kurs der Aktie noch einmal deutlich und spiegelt u. E. nicht den aktuellen Wert des Unternehmens wider. Daher ist das an sich nachvollziehbare Begehren der Gesellschaft abzulehnen. TOP 2: Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals Ablehnung Begründung: Zusätzlich soll das bisherige genehmigte Kapital 2014/2019 in ein neues gen. Kapital 2018/2023 umgewandelt werden. Das bedeutet die Möglichkeit einer Erhöhung des (u.U. nach TOP 1 ohnehin bereits erhöhten) Grundkapitals um weitere 50 %. Die Erhöhung könnte in vollem Umfang gegen Sacheinlage und damit unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgen. Eine konkrete Aussage zu möglichen Verwendungsplänen erfolgt trotz des Abhaltens einer a.o. HV allerdings nicht. Daher ist auch dieser TOP abzulehnen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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