TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZEAG Energie AG zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017 Zustimmung Begründung: Die Ausschüttung beträgt ca. 55% (3,55 € zu 6,51€). Damit liegt sie im Zielkorridor der SdK (40-60%). TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Umsatz konnte um ca. 9 Mio. gesteigert werden. Das Ergebnis je Aktie hat sich von € 5,59 auf 6,51 verbessert. Dies trotz hoher Investitionen in einem schwierigen Umfeld. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat in 4 ordentlichen Sitzungen seine Aufgaben wahrgenommen. Der Vorstand wurde beraten und überwacht. Die Gesellschaft hat sich gut im schwierigen Umfeld entwickelt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft legt nicht offen, wie hoch das Honorar des Abschlussprüfers ist und ob sonstige Leistungen, z.B. Steuerberatungsleistungen ebenfalls von derselben Abschlussprüfungsgesellschaft in welcher Größenordnung erbracht worden sind. Die Abschlussprüfungsgesellschaft prüft die Gesellschaft seit 8 Jahren. In der Hauptversammlung wird speziell nach dem Honorar für die Abschlussprüfung und weiteren Tätigkeiten der Abschlussprüfungsgesellschaft und der Höhe des Honorars hierfür nachgefragt werden. Sollte die Auskunft entsprechend den Richtlinien der SdK gegeben werden, so kann auch Zustimmung zur Wahl der Abschlussprüfungsgesellschaft erteilt werden. TOP 6 Neuwahl des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Die Diversität und Unabhängigkeit des Aufsichtsrats ist nicht gegeben. Alle vorgeschlagenen Kandidaten sind EnBW -, welche die Großaktionärin ist, lastig. Darüber hinaus ist der weitere vorgeschlagene Aufsichtsratskandidat als Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn in vielen Aufsichtsräten in vergleichbarer Funktion tätig. In der Tagesordnung werden diese Tätigkeiten nicht angegeben. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhaletn abgewichen werden.
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