TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates zum 31. Dezember 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung Zustimmung Begründung: Mit einer Ausschüttungsquote von rund 80 % vom Jahresergebnis befindet sich der Dividendenvorschlag oberhalb der Vorstellungen der SdK-Empfehlungen (= 40 – 60 %). TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Geschäftsverlauf ist ausgesprochen positiv. Das Unternehmenssegment Verlagsgeschäft hat einen guten Beitrag zum Gesamtergebnis geleistet. Die Erträge im Handel mit Wertpapieren konnten ausgebaut werden. Die Investitionsentscheidungen haben sich als positiv erwiesen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die Kontrollen sind – trotz des bedauerlichen Todesfalles im Herbst 2017 – erfüllt worden und im Bericht plausibel dargelegt. Für einen adäquaten Ersatz des ausgefallenen AR-Mitglieds wurde schnell gesorgt. TOP 5 Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die Vergütung ist im Vergleich zur Vorjahresperiode zwar um 100 % erhöht worden, jedoch war die zuvor gewährte Vergütung, deren Höhe schon länger gleich geblieben war, als zu niedrig angesehen worden. Mit der jetzigen Erhöhung ist von einer marktadäquaten Höhe auszugehen. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Die Herren Alef und Dr. Hahn haben für das Unternehmen bereits jahrelang ihre Erfahrungen eingebracht. Herr Füger stammt aus der Vermögensverwalterbranche, ebenso wie Herr Wahlen, so dass von einer künftigen angemessenen Zusammensetzung des Aufsichtsrates auszugehen ist, die mit dem know how den Vorstand kontrollieren kann. TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Auch wenn wiederholt die gleiche WP-Gesellschaft den Prüfauftrag erhält und der Bestätigungsvermerk wortgleich zu 2016 und 2017 ist, kann der Beauftragung angesichts des Börsensegments, in dem der Effecten-Spiegel gelistet ist, die Zustimmung erteilt werden. Wie im vergangenen Jahr ist nach dem AP-Team zu fragen und die Neuorientierung bzgl. des Wirtschaftsprüfers anzuregen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|