TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der Lageberichte für die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat zufriedenstellende Ergebnisse erwirtschaftet. Völlig unklar sind aber bisher die Hintergründe für die Abberufung des Vorstandsvorsitzenden Krienen und ob es Interessenkonflikte gegeben hat, wie dies angedeutet wird. Insofern wäre die Vertagung seiner Entlastung gerechtfertigt, wenn dies auf der HV ausreichend begründet und noch untersucht wird. Unklar ist aber auch noch, ob auch die anderen Vorstandsmitglieder von diesen Interessenkonflikten betroffen sein könnten, bzw. informiert waren. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Enthaltung Begründung: Da die Gründe für die Abberufung von Herrn Krienen noch nicht bekannt sind, kann vor der HV auch nicht entschieden werden, ob der AR richtig gehandelt und damit seine Aufgaben erfüllt hat. Insofern wäre eine Vertagung auch der AR Entlastung sinnvoll, wenn Fragen offen bleiben sollten. Ansonsten könnte auch eine Zustimmung erfolgen. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Da der AP keine Steuerberatung bei der Gesellschaft macht und nur geringe sonstige Leistungen erbracht hat, kann die Zustimmung zur Wahl erfolgen. TOP 5 Neuwahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Vorerst ist nichts bekannt was gegen die Kandidaten spricht, die sich aber auf der HV noch vorstellen müssen. TOP 6 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Einberufung der Hauptversammlung Ablehnung Begründung: Die Übermittlung der Mitteilungen nur noch auf elektronischem Weg wird abgelehnt, da dadurch Nachteile und auch zusätzliche Kosten für Kleinaktionäre erfolgen können. TOP 7 Beschlussfassung über die betragsmäßige Anpassung der bedingten Kapitalia gemäß § 4 Abs. 4, 5 und 6 der Satzung Ablehnung Begründung: Aufgrund der insgesamt in der Gesellschaft zu hohen Kapitalvorratsbeschlüsse und auch noch Bezugsrechtsausschlüsse erfolgt die Ablehnung. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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