Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.06.2018



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die InnoTec TSS Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die InnoTec TSS hat seit 2008/09 (Ausnahme 2011/12) immer mehr als 40% des Jahresüberschusses ausgeschüttet. Der vorliegende Antrag sieht bei 2,32 € Gewinn/ Aktie eine Dividende von 0,85 € vor (Vorjahr Bemessungsgrundlage 1,00 € / 0,50 € Dividende). Der hohe Überschuss ergibt sich aus dem Sondereffekt der Veräußerung einer Beteiligung. Die verbleibende Liquidität soll reinvestiert werden. Die Dividende erreicht zwar nicht ganz die von der SdK geforderte Ausschüttungsquote von mindestens 40%, sollte aber vor dem Hintergrund des Sondereffektes und des deshalb bereits außergewöhnlich hohen Dividendenvorschlages im Vergleich zu den Vorjahren akzeptiert werden können.

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung 

 

Begründung: Unter dem Management des Vorstandes wurde das kontinuierliche Wachstum fortgesetzt (Bereinigt um den Sondereffekt der Veräußerung einer Beteiligung). Umsatz und Ebit wurden gesteigert. Die Eigenkapitalquote beträgt 77%. Das Unternehmen verfügt über hohe Liquidität. Dem Vorstand kann erfolgreiches Agieren bescheinigt werden.

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es fanden 5 Präsenzsitzungen statt, bei vollzähliger Anwesenheit der AR-Mitglieder. Zwei Sitzungen wurden im Umlaufverfahren abgehalten. Der AR hat den Vorstand beraten und überwacht, die Jahresabschluss- und Prüfungsunterlagen geprüft und gebilligt. Der Bericht des AR ist hinreichend ausführlich.

 

TOP 5

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung 

 

Begründung: Die Ebner Stolz GmbH prüft seit 2004 ununterbrochen. Die SdK-Richtlinien sehen vor, dass nach spätestens 10 Jahren ein Wechsel des AP zu erfolgen hat.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.