TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die KUKA Aktiengesellschaft und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie § 315a Abs. 1 HGB, für das Geschäftsjahr 2017; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Eine Ausschüttung von 0,50 € pro Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von 23 %, gemessen am Konzernergebnis. Die SdK befürwortet eine Ausschüttungsquote, die sich in einem Korridor zwischen 40 % und 60 % bewegt. Hier ist die Quote deutlich geringer, jedoch befindet sich die KUKA AG in einer Phase hoher Investitionen und auch im Lichte der Dividendenkontinuität erscheint diese Quote vertretbar. Somit wird dem Antrag der Verwaltung zugestimmt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die KUKA AG den Umsatz um 18 % auf 3,48 Mrd. € steigern. Leider blieb das Konzernergebnis auf Vorjahresniveau, so dass die EBIT-Marge auf 3,0 % gesunken ist. Grund dafür waren Kapazitätsengpässe und Maßnahmen zur Steigerung der Profitabilität im Bereich Systems. Die Konzernentwicklung erscheint jedoch im Allgemeinen positiv, da die Bereiche Robotics und Swisslog sich im abgelaufenen Geschäftsjahr positiv entwickelt haben Den Antrag der Verwaltung wird somit zugestimmt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr seine Beratungs- und Kontrollpflichten erfüllt. Somit gibt es keinen ersichtlichen Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands Ablehnung Begründung: Das System der Vorstandsvergütung erfüllt in großen Teilen die Forderungen der SdK. Die variable Vergütung unterliegt einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage und ist nach oben begrenzt. Des Weiteren werden keine Aktienoptionen als variable Komponente ausgezahlt. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten jedoch sogenannte Change-of-Control-Klauseln. Diese räumen den Vorständen das Recht ein, bei einem Kontrollwechsel der Gesellschaft, das Dienstverhältnis innerhalb einer festgesetzten Frist zu kündigen. Solche Klauseln werden von der SdK nicht mitgetragen, so dass der Antrag der Verwaltung abgelehnt wird. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung / Ablehnung Begründung: Alle Kandidaten besitzen die fachliche Qualifikation, um als Aufsichtsrat bei KUKA tätig zu sein. Problematisch ist jedoch, dass der Kandidat für den Posten der Aufsichtsratsvorsitzenden bereits Mitglied in zahlreichen konzerninternen Kontrollgremien ist. Somit ist aus Sicht der SdK zweifelhaft, ob dieser über genügend Zeit verfügt, um die Aufgabe auch entsprechen wahrnehmen zu können. Der Vorschlag der Verwaltung für den Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden wird somit abgelehnt. TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 Ablehnung Begründung: Die KMPG gehört zu den führenden Wirtschaftsprüfgesellschaften und erfüllt sowohl die fachlichen als auch die personellen Erfordernisse um KUKA zu prüfen. Allerdings betrugen die Beratungsleistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr 800 T€. Dies entspricht einem Verhältnis zwischen Beratungs- und Prüfungshonoraren von 47 %. Aus Sicht der SdK ist dies zu hoch und gefährdet die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Somit wird der Antrag der Verwaltung abgelehnt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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