Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.07.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CPU Softwarehouse AG zum 31. Dezember 2017 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes

 

Zustimmung

 

Begründung: Dies ist alternativlos.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Umsatz- und Ergebnisentwicklung verliefen positiv, auch die Perspektiven sind insgesamt positiv zu beurteilen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine dem entgegenstehenden Gründe erkennbar.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Zum jetzigen Zeitpunkt liegt noch keine Kenntnis darüber vor, ob die seitens der SdK geforderten Grundvoraussetzungen für eine Zustimmung (Wechsel der Prüfgesellschaft mindestens nach 10 Jahren, Beratungshonorare sollen 25 Prozent der Prüfgebühren nicht überschreiten) eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt Ablehnung. 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich besteht Einverständnis. Der Einladung zur Hauptversammlung ist jedoch nicht zu entnehmen, ob bei Dr. Beyer evtl. eine Ämterhäufung hinsichtlich der Ausübung von Aufsichtsratsmandaten vorliegt (die SdK sieht hier eine Grenze von 5 Mandaten, wobei ein Vorsitz doppelt zu rechnen wäre). Insofern behalten wir uns eine Änderung des Abstimmverhaltens vor.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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