Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.07.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. (1) HGB und § 315a Abs. (1) HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

 

 

Keine  Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

 

Zustimmung

 

Begründung: Von dem durch erhebliche Sonderfaktoren geprägten Konzerngewinn i.H.v  Euro 3,08 je Aktie (1,03 im Vorjahr) sollen Euro 0,12 (0,13 im Vorjahr) ausgeschüttet werden. Die Ausschüttungsquote liegt somit bei lediglich 4 % und damit deutlich unter den von Seiten der SdK grundsätzlich geforderten 40-60 %. Auf Grund der geplanten Kapitalerhöhung, siehe TOP 9, sowie der umfangreichen konkreten Investitionsvorhaben ist die niedrige Ausschüttungsquote noch zustimmungsfähig.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat wieder sehr gute Ergebnisse erzielt. Auch die Strategie ältere Hotels auf den Kanarischen Inseln zu verkaufen und in neue Hotelprojekte höherer Kategorie zu investieren sowie das Portfolio regional zu diversifizieren erscheinen sinnvoll.

 

Alleine die verwirrende/widersprüchliche Kommunikation des Vorstands bleibt weiterhin zu bemängeln.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat scheint seiner Beratungs- und Überwachungsfunktion hinreichend nachgekommen zu sein. Die Besetzung ausschließlich mit Lopesan nahestehenden Personen bleibt jedoch unerfreulich.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Der zum zweiten Mal prüfenden Abschlussprüfungsgesellschaft Ernst&Young GmbH kann zugestimmt werden. Das Honorar für die Abschlussprüfung erscheint i.H.v. 226.000,- (222.000,- im Vorjahr) angemessen, Steuerberatungsleistungen wurden erfreulicher Weise nicht mehr erbracht.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Die sechs zur Wiederwahl stehenden Herren sowie eine Dame und der Ersatzkandidat werden nicht unterstützt, da diese entweder mit der Lopesan-Gruppe verbunden sind und/oder zu viele weitere Mandate bekleiden. Leider wird die Chance -wie im letzten Jahr- verpasst, unabhängige und neue Aufsichtsratskandidaten zu benennen.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien durch die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Den Erwerb eigener Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals ohne konkrete Zweckbestimmung lehnt die SdK aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Diese stünde auch im Widerspruch zu der unter TOP 9 angestrebten umfangreichen Kapitalerhöhung. Zur Umsetzung des TOPs 8 ist ein Erwerb auch nicht erforderlich, da die Gesellschaft bereits über hinreichend eigene Aktien verfügt.

 

 

TOP 8
Beschlussfassungen über die Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG, auch unter Erwerbsrechtsausschluss

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwendung der eigenen Aktien zum  Erwerb weiterer Kommanditanteile an der Tochtergesellschaft „IFA Insel“ zur Vereinfachung der Gesellschafterstruktur erscheint grundsätzlich sinnvoll.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch wenn die einzelnen geplanten Investitionsvorhaben sinnvoll erscheinen, fällt die angestrebte Kapitalerhöhung mit 200 Mio. zu hoch aus. Altaktionäre müssten, um nicht verwässert zu werden, für 2 gehaltene Aktien 3 neue Aktien beziehen. Der Ausgabekurs liegt rechnerisch bei ca. 6,80 €  und stellt deshalb eine starke Belastung des Aktienkurses dar. Momentan ist auch noch nicht absehbar, ob alle Investitionsvorhaben in den kommenden 5 Jahren umgesetzt werden können, insbesondere der Erwerb der 50 % der ANFI-Anteile erscheint sehr ungewiss. Außerdem verfügt die Gesellschaft über hinreichend Eigenkapital (Ende 2017 247 Mio. entsprechend 67 % EK-Quote), so dass die Investitionen auch mit einer deutlich geringeren Kapitalerhöhung getätigt werden können. Selbst wenn die Gesellschaft entsprechend der Planung in den kommenden 5 Jahren ca. 530 Mio investieren würde, fiele die EK-Quote der Planung nach auf Grund der Kapitalerhöhung nicht auf unter 50 %! Warum die Gesellschaft nach der berechtigten Kritik an der letzten überraschenden Kapitalerhöhung 2014 erneut diesen den Aktienkurs nachhaltig belastenden  Weg wählt, bleibt rätselhaft.

 

 

 

Hinweis:  Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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