TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der FRoSTA AKTIENGESELLSCHAFT und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Mittels des Beschlussvorschlages soll bei einem wiederum gesteigerten Ergebnis je Aktie von 3,43 € eine nunmehr auf 1,60 € erhöhte Dividende je Aktie gezahlt werden. Dieses wäre ein neuer Dividendenrekord. Ferner erfüllt der Beschlussvorschlag die Forderung der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschuss zwischen Gesellschaft und Aktionär. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat erneut hervorragende Arbeit geleistet, so dass die Entlastung aller Vorstandsmitglieder aus Sicht der SdK eine reine Formalität ist. Neben der Marke FRoSTA haben insbesondere die Akquisition in Italien sowie der Bereich Foodservice zur Steigerung von Umsatz, Rohertragsmarge und Konzernergebnis beigetragen. Die Investitionstätigkeit lag im Berichtsjahr auf Höchstniveau, die Bilanzrelationen sowie der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit haben sich erneut ansprechend entwickelt. Angesichts eines funktionierenden Geschäftsmodells hat sich, wenig überraschend, auch der für die Aktionäre wichtige TSR (Total Shareholder Return) gut entwickelt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Soweit für die SdK aus dem Bericht des Aufsichtsrates erkennbar, ist der Aufsichtsrat seiner Kontrollpflicht in u.a. vier Sitzungen mit jeweils Teilnahme aller Aufsichtsratsmitglieder verantwortlich nachgekommen. TOP 5 Beschlussfassung über den Ausschluss des Anspruchs des Aktionärs auf Verbriefung seiner Aktien: Satzungsänderung in § 4 Absatz 2 Zustimmung Begründung: Die Aufgabe der Verwaltung effektiver Stücke ist zeitgemäß, die ausschließliche Girosammelverwahrung in Form einer Beteiligung der Aktionäre an der hinterlegten Globalurkunde ist üblich. TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals: Satzungsänderung in § 4 Absatz 3 Zustimmung Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll ein genehmigtes Kapital in der Größenordnung von knapp 6% des aktuellen Grundkapitals für die Ausgabe von Mitarbeiteraktien geschaffen werden. Die SdK hält dieses Instrument zwecks Erhöhung der Bindung an das Unternehmen, zur Förderung unternehmerischen Denkens und der in Deutschland immer noch unterentwickelten Aktienkultur für sinnvoll. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals: Satzungsänderung in § 4 Absatz 4 Ablehnung Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von knapp 29% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und Sacheinlage geschaffen werden. Dieses ist aus SdK-Sicht in zweierlei Hinsicht zu viel, die zum einen vom Volumen her Vorratskapitalia von bis zu 25% für maximal genehmigungsfähig hält und zum anderen die Sacheinlagemöglichkeit auf 10% des aktuellen Grundkapitals begrenzt wissen möchte. Vorratskapitalia sollen dabei nach Vorstellung der SdK eher zur „Arrondierung“ der Geschäftstätigkeit denn für umfangreiche Kapitalmaßnahmen genutzt werden. Größerer Kapitalbedarf in Form von Bar- und/oder Sacheinlagen sollte stets über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung im konkreten Einzelfall erfolgen. TOP 8 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen bestehen seitens der SdK keine Bedenken. TOP 9 Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Unter der Annahme keiner Mandatshäufung des Kandidaten sowie der Voraussetzung einer persönlichen Vorstellung auf der Hauptversammlung hat die SdK keine Bedenken gegen den Wahlvorschlag. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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