TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Da das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr ein negatives Konzernergebnis ausgewiesen hat, erscheint ein Vortrag auf neue Rechnung angemessen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Das Unternehmen bewegt sich weiterhin in einem schwierigen Marktumfeld. Trotzdem konnte man durch gezielte Marketingmaßnahmen den Umsatz um 13,3 % steigern. Die Kursentwicklung war mit mehr als 18 % im Jahr 2017 sehr erfreulich. Trotzdem muss der Vorstand an der Profitabilität des Geschäfts arbeiten, damit man in Zukunft ein positives Konzernergebnis präsentieren kann. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat ist in 5 Sitzungen zusammengetreten und hat mit den beiden neuen Vorständen zwei sehr geeignete Kandidaten gefunden. Jedoch erhielten die Vorstände trotz eines negativen Ergebnisses rund 80 % ihrer erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten. Dies kann nicht im Interesse der Aktionäre sein. Eine erfolgsabhängige Vergütung sollte sich schwerpunktmäßig am Unternehmenserfolg, also dem Konzernergebnis bemessen. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Für die Abschlussprüfung wurde im letzten Jahr 140t Euro bezahlt. Ein Jahr zuvor waren es nur 60t Euro. Die Erhöhung der Kosten ist nicht nachvollziehbar. Die Steuerberaterleistungen betrugen 18t Euro und die sonstigen Honorare 21t Euro. Die SdK tritt für eine strikte Trennung zwischen Abschlussprüferleistungen und sonstigen Honoraren ein. Ein Verhältnis von max. 25 % sonstige Honorare/Abschlussprüferkosten wird jedoch toleriert. Zudem prüft PwC die Gesellschaft aus Sicht der SdK bereits zu lange, sodass ein Prüferwechsel ratsam wäre. TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Beschluss wird abgelehnt, da die SdK einen Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen in Höhe von max. 10 % des bestehenden Grundkapitals toleriert. Auch bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage sollte das Bezugsrecht max. im selben Umfang ausgeschlossen werden. Da der hier vorliegende Beschlussvorschlag eine KE nur gegen Sacheinlagen von bis zu 50 % des Grundkapitals vorsieht und das ohne Bezugsrecht, ist der Beschlussvorschlag für die SdK nicht akzeptabel. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|