Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Südwestdeutsche Salzwerke AG und des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 31. Dezember 2017 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Südwestdeutsche Salzwerke AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Ergebnis je Aktie ist als im Vergleich zum Vorjahr auf 2,48 € je Aktie gestiegen. Die vorgeschlagene Dividende der Verwaltung beläuft sich wie im Vorjahr bereits auf 1,60 € je Aktie. Damit liegt die Ausschüttungsquote auf einem weiterhin hohen Niveau von über 60 %.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: In der aktuellen Zusammensetzung des Vorstandes ist die Südwestdeutsche Salzwerke AG auch in den kommenden Jahren fachlich gut aufgestellt. Somit steht einer Entlastung des Vorstandes nichts im Wege. Darüber hinaus konnten wesentliche Ergebniskennzahlen im Vergleich zum Vorjahr verbessert werden.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AR hielt im GJ 2017 vier Sitzungen ab. Die Funktion als Kontroll- und Beratungsorgan der Unternehmung kann somit nicht angezweifelt werden. Ob alle AR-Mitglieder allen Sitzungen beiwohnten geht aus dem Geschäftsbericht nicht genau hervor. Entsprechend der Formulierung im Geschäftsbericht ist jedoch sicher, dass kein Mitglied mehr als eine Sitzung verpasst hat.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Kosten der Abschlussprüfung beliefen sich im vergangen Jahr auf 143 T€. Die Aufwendungen für weitere Leistungen betrugen etwa 95 T€, welche zum Großteil auf andere Bestätigungsleistungen (68 T€) entfallen. Daraus folgt, dass die sonstigen Beratungshonorare 25 % der Prüfungskosten übersteigen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassungen über Satzungsänderungen zu § 1 (Allgemeines), Unternehmensgegenstand (§ 2), Bekanntmachungen (§ 3), Aufsichtsratssitzungen (§ 13), Aufsichtsratsvergütung (§ 15) und  Wahlen (§ 20)

 

Zustimmung zu allen Vorschlägen

 

Begründung: Bei den Satzungsänderungen handelt es sich um neue, zum Teil genauere Formulierungen. Keine der Änderungen führen zu einer Beeinträchtigung der Aktionärsrechte, weshalb jeder der vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt werden kann.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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