Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.12.2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar wird die SdK dem Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich Dividende und Bonus zustimmen, um zu verhindern, dass die Aktionäre bei einem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 132.071.555,92 € auch noch leer ausgehen. Die SdK lässt aber nicht unbemerkt, dass mit dem Vorschlag, 4,00 € Dividende auszuzahlen, nur eine Ausschüttungsquote von 3,1 % des Jahresüberschusses (71,5 Mio. €) erreicht wird. Selbst wenn man den Bonus mit verlockenden 36,00 € hinzuzählt, kommt man mit insgesamt 31,5 % Ausschüttungsquote nicht an das von Aktionärsschützern geforderte Ziel von 40 - 60 % des Jahresüberschusses heran. Dies ist weder angemessen, noch wird ein solches Vorgehen in irgendeiner Form den Interessen der langjährigen Aktionäre gerecht. Hier wird wieder einmal der inzwischen eingeschlagene Kurs des Großaktionärs deutlich. Nach einem Delisting in 2017, erhalten die Aktionäre nun eine bescheidene Dividende inkl. Bonus von 40,00€.

 

 

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Eine Entlastung des Vorstands kann nicht erfolgen, da der Vorstand mit der Entscheidung des Delistings im Jahr 2017 den einflusslosen Aktionären der AG gegen oder ohne ihren Willen vorgeschlagen und durchgesetzt hat. Ferner hält die SdK den Vorschlag der Ausschüttung für 2017 für nicht hinreichend.

 

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch dem Aufsichtsrat ist unter Bezug auf TOP 2 und 3 eine Entlastung zu verweigern. Der Aufsichtsrat als von allen Aktionären gewähltes Gremium hat die Interessen der Streubesitzaktionäre nicht vertreten.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Bei den vorgeschlagenen Kandidaten ist nicht zu erkennen, welche anderen Mandate oder Tätigkeiten ausgeübt werden. Im Hinblick auf die notwendige Zeit für unsere Gesellschaft kann daher nicht beurteilt werden, inwieweit die Kandidaten ihre Aufgaben erfüllen können. Die SdK hat in ihren Abstimmungsrichtlinien eine Begrenzung von fünf anderen Ämtern, wobei der Vorsitz in einem Aufsichtsrat doppelt zählt. Auch unter Bezug auf TOP 2, 3 und 4 kann eine Wiederwahl der Aufsichtsräte nicht erfolgen.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK ist grundsätzlich gewillt, dem Vorschlag eines unabhängigen Abschlussprüfers zuzustimmen, da sie auch an der fachlichen Qualifikation keine Zweifel hat. Hierzu gehört auch die Information an die Aktionäre über das jährliche Honorar, gegliedert nach dem eigentlichem Prüfungshonorar, anderen Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen, sonstige Beratungsleistungen etc. Die Gesellschaft versäumt aber, diese Angaben den Aktionären im Geschäftsbericht kundzutun. Für das Ausschweigen sind keine Gründe erkennbar. Da aber weder eine Beurteilung eines angemessenen Honorars, noch eine Unabhängigkeit des Prüfers auf Grund von möglichen hohen nicht prüfungsrelevanten Zahlungen beurteilt werden kann, ist auch eine Zustimmung nicht zu erwarten.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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