Abstimmungsvorschläge zur HV der Custodia Holding AG am 21.6.2018 TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017 Zustimmung Begründung: Zwar wird die SdK dem Dividendenvorschlag der Verwaltung zustimmen, um zu verhindern, dass die Aktionäre auf der vermutlich letzten Hauptversammlung des Traditionsunternehmens und einem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 130.178.514,85 € auch noch leer ausgehen. Die SdK lässt aber nicht unbemerkt, dass mit der vorgeschlagenen Ausschüttungsquote von lediglich 8,9 % des Jahresüberschusses (5,5 Mio. €) weder angemessen ist, noch in irgendeiner Form den Interessen der langjährigen Aktionäre gerecht wird. Hier wird wieder einmal der inzwischen eingeschlagene Kurs des Großaktionärs deutlich. Nach einem Delisting in 2017, dem Vorschlag der Verschmelzung mit einer Barabfindung von 390,00 € in 2018, erhalten die Aktionäre nun lediglich eine Minimaldividende von 10,00€. Die Forderung der Aktionärsschützer liegt bei 40-60 % des Jahresüberschusses. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Die Maßnahmen der jüngsten Vergangenheit (vgl. TOP 2) sowie der fehlgeschlagene Versuch, die als Holding AG firmierende Gesellschaft ihrem Namen als Holding über Jahre wieder gerecht zu werden, lassen eine Entlastung des Vorstands nicht zu. Die vom Vorstand getroffenen Maßnahmen sind nicht geeignet, dem langfristigen Engagement der Aktionäre zu dienen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Die SdK wird unter Bezug auf TOP 2 und 3 auch die Aufsichtsratsentlastung verweigern. Der Aufsichtsrat als von den Aktionären gewähltes Gremium hat die Interessen der Streubesitzaktionäre nicht vertreten. Dies gilt im Übrigen auch für die Vorschläge der diesjährigen 139. ordentlichen Hauptversammlung. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die SdK hat keine Bedenken für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018. TOP 6 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Custodia Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in München auf die Blitz 10-439 SE mit Sitz in München (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out) Ablehnung Begründung: Die SdK kann und wird als Vertretung ihrer Aktionäre am Aktienmarkt dem Vorschlag nicht zustimmen. Nach dem im letzten Jahr vorgenommenen Delisting der AG, einem eher mickrigen Dividendenvorschlag für 2017 erfolgt nun endgültig eine quasi Enteignung der Aktionäre durch die vom Großaktionär vorgeschlagene Verschmelzung, die die einflusslosen Aktionäre der AG gegen oder ohne ihren Willen hinnehmen müssen. Dies ist umso bedauerlicher, weil der überwiegende Großteil der freien Aktionäre nicht nur über Jahrzehnte dem Unternehmen die Treue gehalten hat, sondern nunmehr in einem Lebensalter auf erhoffte jährliche Dividenden- und Kursgewinne verzichten muss. Darüber tröstet auch nicht eine derzeit vorgeschlagene Barabfindung in Höhe von 390,00 € hinweg. Für die überwiegende Mehrheit der freien Aktionäre besteht der Wert gerade an dieser traditionsbehafteten Münchner AG eben nicht nur allein aus einem monetären Wert. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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