TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des geänderten Konzernabschlusses und des geänderten Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr offensichtlich gute Arbeit geleistet: der Umsatz konnte um über 22% auf 52 Mio. € gesteigert werden, die EBIT-Marge stieg von 5,9% auf 8,6% und das Ergebnis je Aktie konnte von 0,45 € auf 0,94 € mehr als verdoppelt werden. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Ausweislich des Aufsichtsratsbericht hat der Aufsichtsrat den Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr gut beraten und kontrolliert. TOP 4 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Wahl von Rödl & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer der SMT Scharf AG kann zugestimmt werden. Rödl & Partner prüft die SMT Scharf AG seit 2016. Die Beratungsleistungen sind erfreulicherweise im abgelaufenen Jahr stark zurückgegangen. Sie beliefen sich auf 17 T € Steuerberatungsleistungen, was 20% der reinen Abschlussprüfungskosten (85 T €) ausmacht. Dies ist aus Sicht der SdK gerade noch hinnehmbar. Wünschenswert wäre jedoch die absolut strikte Trennung zwischen Abschlussprüfung und Beratung. TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2016 sowie über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2018 mit Bezugsrechtsausschluss sowie die entsprechenden Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Die Veraltung möchte sich einen Kapitalvorratsbeschluss über eine Grundkapitalerhöhung von bis zu 50% des GK genehmigen lassen. Kapitalvorratsbeschlüsse dieser Größenordnung lehnt die SdK generell ab, da in einem solchen Fall das Vorhaben der Hauptversammlung im Konkreten vorzulegen ist. TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss und Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre Ablehnung Begründung: Bevor die Gesellschaft finanzielle Mittel verwendet, um eigene Aktien zu erwerben, sollte zunächst primär die Wiederaufnahme einer adäquaten Dividende im Fokus stehen. Solange keine Dividende ausgeschüttet wird, kann daher einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien aus Sicht der SdK auch nicht zugestimmt werden. Des Weiteren steht dieser TOP diametral dem TOP 5 gegenüber. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen und über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2018 Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt Aktienoptionen zur Incentivierung der Mitarbeiter ab. TOP 8 Neufassung von § 13 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrates) Ablehnung Begründung: Die Vergütung des Aufsichtsrates soll in Form einer fixen Vergütung sowie einer variablen Vergütung erfolgen, die sich an dem jährlichen Jahresergebnis orientiert. Die jährliche variable Vergütung beinhaltet zwar eine Obergrenze auf akzeptablen Niveau, jedoch lehnt die SdK aus grundsätzlichen Überlegungen eine variable Vergütung des Aufsichtsrates, insbesondere bei einjährigen Vergütungskomponenten, die damit nicht nachhaltig sein können, ab. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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