TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) und nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Vortrag des Bilanzverlustes Zustimmung Begründung: Aufgrund der äußerst schlechten Geschäftsentwicklung bei der Turbon AG und des daraus resultierenden Bilanzverlustes ist dieser Verwendungsvorschlag alternativlos. Auch wenn natürlich der Ausfall der Dividendenzahlung zusätzlich zum dramatischen Aktienkursverlauf (seit letzter Hauptversammlung ein Kursverlust von über 60%!) für alle Aktionäre sehr schmerzhaft ist. TOP 3 Entlastung des Vorstandes Ablehnung Begründung: Die dramatisch schlechten Geschäftszahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres 2017, in dem die Umsätze weiterhin gesunken sind und das Ergebnis je Aktie von 1,22 € (in 2016) auf minus 0,66 € (in 2017) sowie der Aktienkurs dramatisch eingebrochen sind, lassen eine Entlastung des Vorstandes, den Verantwortlichen dieser operativen Geschäftsentwicklung, nicht zu. Die SdK wird Einzelentlastung fordern: Hier wird die SdK den Vorständen Pages, Wernhardt sowie McCouaig die Entlastung verweigern. Herrn Brückmann-Turbon, der erst zum 01.10.2017 in den Vorstand der Turbon AG berufen worden ist, wird aufgrund der erst kurzen Angehörigkeitsdauer jedoch Entlastung erteilt. TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrates Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Jahr in sieben Sitzungen und zwei Telefonkonferenzen versucht der dramatisch schlechten Geschäftsentwicklung in beratender Form entgegenzuwirken. Dies ist dem Aufsichtsrat jedoch nicht gelungen. Auf die mehrfachen Verfehlungen der Planungen wurde reagiert, indem Herr Brückmann-Turbon, der bereits schon einmal im Vorstand der Turbon AG tätig war und Großaktionär ist, zum 01.10.2017 zum Vorstandsvorsitzenden berufen wurde. Diese personelle Veränderung ist zwar begrüßenswert, jedoch hätten weitere Veränderungen viel früher und damit proaktiv ergriffen werden müssen. TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Gegen die BDO, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ist fachlich nichts einzuwenden. Jedoch prüft die BDO zum einen die Turbon AG bereits seit über 10 Jahren und zum anderen wurden neben den reinen Abschlussprüfungskosten in Höhe von 103 T € zudem sonstige Leistungen in Höhe von 39 T € bei der BDO in Auftrag gegeben. Aufgrund der beiden dargelegten Sachverhalte kann die Objektivität und damit die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gegenüber der Turbon AG nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet werden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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