Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 sowie der Lageberichte des Vorstands für die AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Dividendenvorschlag von erneut 3,00 € entspricht wie schon seit Jahren wieder einer Vollausschüttung und liegt - wie im letzten Jahr von der SdK prognostiziert - erstmals sogar leicht über dem Gewinn / Aktie von 2,75 €. Diese Ausschüttung wurde operativ nicht verdient. Angesichts der weiterhin sehr guten Kapitalausstattung des Unternehmens - mit über 84 % EK und immensen liquiden Mitteln ist die Gesellschaft im Grunde überkapitalisiert – ist der Vorschlag aber wie in den Vorjahren gut vertretbar, zumal die Gesellschaft anscheinend auch keinen besseren Verwendungszweck für das Kapital hat, vgl. die Begr. zu TOP 3.

 

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Nach dem Lichtblick des Vorjahres mit einem (erstmals seit Jahren wieder) leichten Umsatzanstieg ist der Umsatz im zurückliegenden Geschäftsjahr erneut (um 2,9 %) gesunken. Die Gesellschaft hat damit die eigenen Ziele wieder einmal verfehlt. Der daraus folgende überproportionale Ergebnisrückgang (- 11,2 %) erreicht zwar gerade eben die sehr konservative Prognose, dies wurde aber nur durch Kürzungen, z.B. bei den Investitionen, erreicht, und es ist der 9. Ergebnisrückgang in Folge! Es bleibt mehr denn je fraglich, ob und wann die vollzogenen Maßnahmen (endlich) greifen und den mehrfach angekündigten Turnaround einleiten. Nach wie vor scheint "trial and error" die maßgebliche "Strategie" zu sein. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Vier Sitzungen und ein nach der Vorjahreskritik ausführlicherer Bericht zeigen, dass sich der AR mit seinen wesentlichen Aufgaben und Pflichten gegenüber der Gesellschaft hinreichend befasst hat. Der AR ist aber weiterhin untätig in Bezug auf die seit Jahren stagnierende / rückläufige Geschäftsentwicklung. Hier wäre ein energisches Einschreiten inzwischen aber dringend erforderlich. Auch werden für das lf. Geschäftsjahr erneut keine detaillierten Angaben zur Vorstandsvergütung veröffentlicht (nach entsprechendem HV-Beschluss vor 3 Jahren, den der AR mit zu verantworten hatte). Trotz der Kritik hieran gibt es nicht einmal die (eingeforderten) erläuternden Angaben im GB. Auch ist mit Blick auf die o.g. Zahlen völlig unverständlich, wieso die fixe und variable (!) Vergütung des Vorstandes sogar erhöht wurde. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der PWC AG sind keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich, zumal ein guter Bericht eine sorgfältige Prüfung erkennen lässt. Die noch vor 2 Jahren kritisierten "sonstige Beratungsleistungen" werden inzwischen überhaupt nicht mehr erbracht. Inzwischen eine vorbildliche Vorgehensweise.

 

 

TOP 6
Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Kandidat Böge ist sicher fachlich hinreichend qualifiziert, unabhängig und verfügt auch über die erforderliche zeitliche Verfügbarkeit. Angesichts seiner bisherigen Zugehörigkeit im AR - deren Dauer auf der HV hinterfragt wird - muss er sich allerdings die o.g. Versäumnisse des ARs mit anrechnen lassen. Dies steht seiner Wiederwahl entgegen, es sei denn, dass sich in der HV (nicht erwartete) Anhaltspunkte ergeben sollten, dass ihm die gerügte bisherige Arbeitsweise des ARs persönlich nicht anzulasten wäre.

 

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.