TOP 1 Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Deckung von Verlusten und über die Anpassung von § 5 Abs. 1 der Satzung Ablehnung Begründung: Es ist zwar richtig, dass sich der Wert der Gesellschaft durch die Zusammenlegung der Aktien nicht ändert. Auch das Ziel, die Dividendenfähigkeit dadurch erreichen zu wollen, ist sinnvoll und richtig. In der Beschlussvorlage ist aber keine Regelung für die Verwertung der Aktienspitzen vorgesehen. Besonders problematisch ist aber auch, dass die Kapitalvorratsbeschlüsse nicht an das neue Grundkapital in der Satzung angepasst werden, wodurch ein Missbrauch möglich ist. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von o.g. Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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