TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ALBIS Leasing AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die inzwischen dritte Ausschüttung in Folge soll von 4 Cts. auf 6 Cts. angehoben werden. Das erhöht die Ausschüttungsquote auf etwa 30 % des Konzernergebnisses. Da das Unternehmen gerade erst eine langjährige Restrukturierungsphase (erfolgreich) abgeschlossen hat und sich weiter im Neuaufbau befindet, ist der Vorschlag von der Höhe her völlig in Ordnung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Das Unternehmen schreibt jetzt zum 4. Mal in Folge schwarze Zahlen. Alle "Altlasten" sind (endlich) aus den Büchern und das Neugeschäft entwickelt sich weiterhin zufriedenstellend, so dass auch in Zukunft eine weitere Verbesserung der Zahlen erwartet werden kann. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der (im Vorjahr auf 4 Mitglieder erweiterte) AR hat ausweislich eines guten Berichtes den Vorstand in 7 Sitzungen aktiv begleitet und kontrolliert. Auch scheute er sich nicht, unpopuläre Entscheidungen zügig zu treffen. So hat er z.B., wie auf der letzten HV zugesichert, die unbefriedigende Besetzung und Ressortverteilung im Vorstand aktiv aufgenommen und korrigiert. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die erneute Bestellung der Vistra Treuhand. Der rechtzeitige Wechsel des Prüfers, Herr WP Thermann, ist aber im Auge zu behalten, da er schon bei einem der früheren AP mehrere Jahre die Gesellschaft geprüft hatte. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat Eberhard Köbe scheint fachlich gut geeignet und zeitlich verfügbar zu sein. Es ist daher beabsichtigt, seiner Wahl zuzustimmen. Dies setzt allerdings voraus, dass er auch absolut unabhängig von einzelnen Aktionärsgruppen ist. Dies wird in der HV - u.a. wegen der TOP's 8-11 - intensiv diskutiert und hinterfragt. Nur bei völliger Unabhängigkeit kann er alle Aktionäre angemessen vertreten. Im Übrigen benötigt der Vorstand gerade in der derzeitigen Situation einen verlässlichen AR ohne interne Querelen oder Eigeninteressen. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals Ablehnung Begründung: Das Ergänzungsverlangen des (zweitgrößten Aktionärs) Zitzmann will ein bereits vorhandenes genehmigtes Kapital modifizieren. Es sieht aber weiterhin eine Erhöhung um bis zu 50 % des Grundkapitals vor. Schon dieser Dotierungsrahmen wird von der SdK für Vorratsbeschlüsse als viel zu hoch angesehen. Inhaltlich sollen zwar die Ausschlüsse des Bezugsrechts verringert werden, was die SdK grundsätzlich begrüßt. Dies gilt aber nicht für den Ausschluss des Bezugsrechts für Sacheinlagen. Diese sollen unverändert in vollem Umfang (bis zu 50 % des GK) möglich bleiben. Auch dies wird von der SdK abgelehnt.
Die Möglichkeit der KE per Sacheinlage erscheint angesichts der ungewissen künftigen Besetzung des ARs, vgl. TOP 6 und TOP's 8-11, und der damit verbundenen Ungewissheit über die künftigen Entscheidungsprozesse in der Gesellschaft geradezu kontraproduktiv. Er könnte sich z.B. als mehrheitsbeschaffend für eine der streitenden Aktionärsgruppen, s.u., erweisen. Dies ist nicht im Interesse der übrigen Aktionäre. Angesichts dessen könnte trotz des zu hohen Dotierungsrahmens von 50 % ausnahmsweise eine Zustimmung möglich sein, wenn im Gegenzug ein völliger Bezugsrechtsausschluss (mit Ausnahme von Spitzenbeträgen) vereinbart würde. Dies wird in der HV diskutiert und u.U. auch per Gegenantrag eingebracht. TOP 8 Beschlussfassung über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds Ablehnung Begründung: Die Abwahl des AR-Vorsitzenden Dr. Aschermann wird damit begründet, dass er von der "Aktionärsgruppe Günther" geleitet und beeinflusst werde und damit Entscheidungen getroffen habe, die nicht dem Gesellschaftsinteresse dienten. Nach der bisherigen Sachlage liegen dafür keine Anhaltspunkte vor. Das Verhalten des AR-Vorsitzenden bei der Stimmenauszählung auf der letzten HV lässt sogar eher das Gegenteil erkennen. Außerdem war Herr Dr. Aschermann bereits lange vor der Bildung dieser Aktionärsgruppe Mitglied und Vorsitzender des ARs und erschien stets besonnen und vor allem unabhängig. Sollte diese Unabhängigkeit inzwischen nicht mehr vorliegen, müsste dies in der HV eindeutig durch Ergänzungsverlangen nachgewiesen werden.
TOP 9 Beschlussfassung über die Neuwahl von Herrn Wolfgang Wittmann in den Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Da bisher keine Gründe für eine Abwahl des ARs Dr. Aschermann ersichtlich sind, besteht auch keine Veranlassung, an seiner Stelle den vorgeschlagenen Kandidaten Wittmann zu wählen. Soweit in TOP 8 die fehlende Unabhängigkeit des Dr. Aschermann gerügt wird, bestehen im Übrigen dieselben Bedenken u.U. auch gegen ihn. Jedenfalls wird in der HV zu klären sein, wie weit er (nur) eine Vertrauensperson des ihn vorschlagenden Aktionärs Zitzmann ist. TOP 10 Beschlussfassung über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds Ablehnung Begründung: Die Manus GmbH (damit der Hauptaktionär und Unternehmensgründer Mahn) beantragt per Ergänzungsverlangen die Abwahl des ARs Marc Tüngler. Dieses Begehren wird schon deshalb abgelehnt, weil es keine Begründung enthält. Ohne diese bestehen aber keinerlei Zweifel an Herrn Tünglers fachlicher Eignung und vor allem nicht (als Vorsitzender einer großen Aktionärsvereinigung) an seiner Unabhängigkeit. Eine Begründung wäre außerdem auch erforderlich gewesen, da die "Gruppe Mahn" ausweislich der Abstimmungsergebnisse der letzten HV Herrn Tüngler selbst mitgewählt hatte! Beim vorliegenden TOP dürfte es sich daher um eine Retourkutsche handeln, da der AR inzwischen mit dem Sohn des Firmengründers dessen einvernehmliches Ausscheiden aus dem Vorstand vereinbart hat. Dies wird im Übrigen ausdrücklich begrüßt und wurde seinerzeit nicht nur von der "Gruppe Günther" gefordert, sondern auch von der SdK. TOP 11 Beschlussfassung über die Neuwahl von Herrn Hans-Werner Scherer in den Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Es gilt zu TOP 9 Gesagte entsprechend: Es gibt keinen Grund für einen Ersatz für Herrn Tüngler und es bestehen Bedenken an der Unabhängigkeit des Kandidaten Scherer, der auf Vorschlag der "Gruppe Mahn", also der größten Aktionärin, gewählt werden soll.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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