TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung. Begründung: Generell erscheint eine Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 4,65 Euro je Aktie und somit des gesamten Bilanzgewinns zustimmungsfähig zu sein. Es würden somit deutlich mehr als der im Geschäftsjahr 2017 erzielte Konzernjahresüberschuss ausgeschüttet. Da die Aktionäre jedoch seit Jahren keine Dividende mehr erhalten haben, und die wirtschaftliche und bilanzielle Situation der Gesellschaft nach einer gelungenen Restrukturierung die Ausschüttung des gesamten Bilanzgewinns zulässt, kann dieser zugestimmt werden. Es soll jedoch nicht unerwähnt gelassen werden, dass das Wahlrecht bezüglich der Aktiendividende wohl vor allem vor dem Hintergrund des beabsichtigten Ausbaus der Aktienposition des Großaktionärs erfolgt. Somit ist hinter der Dividende eher ein Mittel zum Zweck der Anteilsaufstockung zu sehen als eine faire Teilhabe aller Aktionäre an den Erfolgen der vergangenen Jahre. Da es aber allen Aktionären freisteht, es dem Großaktionär gleich zu machen, spricht nichts gegen den Gewinnverwendungsvorschlag. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung. Begründung: Der Vorstand hat in den zurückliegenden Jahren operativ eine glänzende Arbeit vollbracht. Jedoch bestehen Anhaltspunkte dafür, dass dieser vor allem die Interessen des Großaktionärs, und weniger die Interessen der Gesellschaft als Ganzes berücksichtigt. So werden unterjährige Fragen der Aktionäre nicht mehr beantwortet und keinerlei IR-Arbeit mehr vollbracht. Demgegenüber scheint der Vorstand jedoch einzelnen Aktionären, vor allem dem Großaktionär, gegenüber weitaus aufgeschlossener zu sein. Beispielhaft sei an den deutlichen Kursanstieg der Zapf Creation Aktie im Nachgang an die letzte Hauptversammlung erinnert. Einträgen in diversen Aktienforen zur Folge wurde den dort anwesenden Aktionären bereits ein Übertreffen der Finanzziele in den ersten fünf Monaten im Jahr 2017 in Aussicht gestellt. Diese Art der Kommunikation ist nicht akzeptabel, da hiermit nicht alle Aktionäre gleich behandelt werden. Auch der Vorschlag zur Gewinnverwendung auf der diesjährigen Hauptversammlung scheint vor allem die Interessen des Großaktionärs, und weniger die des gesamten Aktionariats zu berücksichtigen. Somit ist eine Entlastung trotz unstreitiger operativer Spitzenleistung abzulehnen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung. Begründung: Auch der Aufsichtsrat scheint seinen Pflichten nicht nachgekommen zu sein, ansonsten hätte er den Vorstand auf die kommunikativen Mängel bezüglich der freien Aktionäre hinweisen müssen. Aufgrund der aus Sicht der SdK zumindest bei zwei Aufsichtsratsmitgliedern fehlenden Unabhängigkeit ist dies jedoch nicht verwunderlich. Eine Entlastung kann somit nicht erteilt werden. TOP 5 Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung. Begründung: KPMG ist sicherlich qualitativ geeignet, die Abschlussprüfung vorzunehmen. Aufgrund des Umstandes, dass KPMG bereits seit mehr als zehn Jahren die Gesellschaft prüft, besteht die Gefahr, dass die Unabhängigkeit nicht mehr gegeben sein könnte. Somit kann der Wahl nicht zugestimmt werden. TOP 6 Beschlussfassungen über die Aufhebung von § 20 Abs. 2 der Satzung und über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats Zustimmung. Begründung: Die Umstellung auf eine rein fixe Vergütung des Aufsichtsrates entspricht den Forderungen der SdK. Die vorgeschlagene absolute Höhe erscheint angemessen, daher kann dem Vorschlag auch zugestimmt werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Änderungen der Satzung Ablehnung. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum gerade die Zapf Creation AG, die bisher mit einer nicht vorhandenen Kommunikation mit ihren Aktionären aufgefallen ist, gerade jetzt auf Namensaktien umstellen möchte. Dies könnte aus Sicht der SdK wohl vor allem dem Großaktionär dienen, um mit den dann bekannten Aktionären der Gesellschaft außerbörsliche Transaktionen abschließen zu können. Dadurch würde der schwierige Weg über Zukäufe über die Börse entfallen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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