TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SLEEPZ AG und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die schlechten Ergebnisse der Gesellschaft bewegen sich leider im Rahmen der geringen Erwartungen. Positiv ist nur, dass auch der Vorstand immer wieder eigenes Geld in die Gesellschaft investiert. TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt. TOP 4 Beschlussfassung über die Aufhebung des in der Hauptversammlung vom 27. Juni 2014 beschlossenen genehmigten Kapitals nach § 5 Abs. 3 der Satzung und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Wegen des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung. TOP 5 Änderung von § 10 Abs. 1 der Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) Zustimmung Begründung: Eine Erhöhung auf vier AR Mitglieder ist wie im Antrag begründet durchaus sinnvoll. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl/Wiederwahl der Kandidaten. Der neue Kandidat muss sich aber auf der HV noch vorstellen, TOP 7 Änderung von § 24 der Satzung (Mitteilungspflichten von Inhabern wesentlicher Beteiligungen) Vor der HV: Zustimmung Begründung: Die Aufhebung der Einschränkung der Aktionärsinformationsrechte wird von der SdK begrüßt. Nach der HV: Enthaltung Begründung: Es gibt keine Verbesserung für die Aktionäre. Deshalb hat man sich enthalten. TOP 8 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers Vor der HV: Ablehnung Begründung: Die Art der sonstigen Leistungen muss auf der HV noch hinterfragt werden. Erstmal sind diese mit den Steuerberatungsleistungen zusammen zu hoch im Vergleich zu den Prüfhonoraren. Nach der HV: Enthaltung Begrüdnung: Die Steuerberatungsleistungen halten sich nich in einem akzeptablen Rahmen und die sonstigen Leistungen wurden als einmalige erklährt im Zusammenhang mit der Neuausrichtung, deshalb wurde mit enthaltung gestimmt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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