Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Berliner Effektengesellschaft AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichtes der Berliner Effektengesellschaft AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK fordert eine Ausschüttung von mindestens 40 bis 60 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses. Die Gesellschaft schlägt eine Dividende von 0,60 Euro/‌Aktie vor. Dividendenberechtigt sind 13.731.123 Aktien. Folglich beträgt die Ausschüttungs­summe 8.249.602,20 Euro. Das entspricht 95 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat den Nettoertrag des Handelsbestands um 17 Prozent auf 60 Mio. Euro gesteigert und die Provisionserträge um 41 Prozent auf 1,7 Mio. Euro. Zwar sind zugleich die sonstigen betrieblichen Erträge um 4,1 Mio. Euro zurückgegangen, und die Verwaltungs­­aufwendungen um 2,5 Mio. Euro gestiegen. Dennoch ist das Ergebnis der normalen Geschäftstätig­keit um 15 Prozent auf 29 Mio. Euro angestiegen. Anders der auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallende Konzernjahresüberschuss: Er ist um 19 Prozent auf 8,7 Mio. Euro gesunken.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat er seine Beratungs- und Überwachungsaufgabe erfüllt. Im Geschäftsjahr 2017 ist er zu vier Sitzungen zusammengekommen, deren inhaltliche Schwerpunkte dem Bericht freilich nur in allgemeiner Form zu entnehmen sind.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung von § 10 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Regelungen zur Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats bestehen keine Einwände.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 11 Absatz 3 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen eine Festlegung der zustimmungsbedürftigen Geschäfte des Vorstands durch den Aufsichtsrat bestehen keine Einwände.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl der Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG zum (Konzern-) Abschlussprüfer  der Gesellschaft bestehen keine Einwände. Sie erscheint fachlich geeignet und hinreichend unabhängig: Weder prüft sie die Gesellschaft bereits seit über zehn Jahren, noch hat sie im Geschäftsjahr 2017 neben den Prüfungsleistungen auch Beratungsleistungen erbracht.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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