Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.12.2018



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018. Vorlage des Lageberichts der KROMI Logistik AG sowie des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017/2018. Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Unabhängig vom schlechten Ergebnis (Konzernergebnis: - 2 Mio. € nach ca. 1,1 Mio. Gewinn im Vorjahr) wird die Entlastung des Vorstandes schon deshalb abgelehnt, weil er den Wechsel vom Prime Standard in den General Standard beschlossen hat. Derartige Segmentwechsel haben für die Aktionäre weitreichende negative Folgen, u.a. geringere Informationen und werden daher von der SdK generell abgelehnt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: In der Annahme, dass der o.g. Segmentwechsel zumindest mit Wissen und Billigung des Aufsichtsrates erfolgte (dies wird in der HV hinterfragt), wird auch dessen Entlastung abgelehnt. Überdies scheinen sich die im Vorjahr geäußerten möglichen Bedenken in Bezug auf die hinreichende Unabhängigkeit des Gremiums zu bestätigen.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der KPMG bestehen keine Bedenken. Der AP ist qualifiziert, das Honorar erscheint angemessen und es wurden keinerlei sonstige Tätigkeiten erbracht.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über Vergütung für den Aufsichtsrat (Satzungsänderung)

 

Ablehnung

 

Begründung: Die geplante Anhebung der AR-Vergütung von 20 T € auf 30 T € wäre an sich völlig akzeptabel; auch die deutlichere Anhebung für den Vorsitzenden von 30 T € auf 80 T € könnte noch toleriert werden. Zu berücksichtigen ist aber, dass die Gesellschaft wieder in die Verlustzone geraten ist, der o.g. Segmentwechsel demzufolge auch mit Kostenersparnissen begründet wird und zusätzlich auch noch eine variable Vergütungskomponente für den AR eingeführt werden soll (vgl. u. TOP 6). Angesichts dessen erfolgt der Vorschlag zur Unzeit und lässt jegliches Fingerspitzengefühl vermissen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über variable Vergütung für den Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt variable Vergütungskomponenten für Aufsichtsräte als kontraproduktiv zu dessen Beratungs- und Kontrollfunktion generell ab. Hinzu kommt das falsche Timing (vgl. die Begründung zu TOP 5) und das geradezu maßlose Volumen der geplanten variablen Komponente, die im Fall der "100% - Zielerreichung" bis zu 50 T € - also deutlich mehr als die fixe Komponente - und maximal sogar bis zu 100 T € schon für ein normales AR-Mitglied betragen kann.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 



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