Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der Lageberichte für die Muehlhan AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit einer erneuten Steigerung auf 8 Cts. (Vorjahre 6 bzw 4 Cts.) erreicht die Ausschüttungsquote mit 36 % des Konzernergebnisses inzwischen fast die von der SdK geforderten 40-60 %. Damit war angesichts der schwierigen Situation des Unternehmens in den vergangenen Jahren nicht unbedingt zu rechnen und angesichts dessen ist die Höhe der (operativ auch verdienten) Ausschüttung völlig akzeptabel.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz eines leichten Umsatzrückganges konnten alle Ergebniszahlen deutlich gesteigert werden. Vor allem entfielen (endlich) die bisher regelmäßigen negativen Einmaleffekte, so dass sich auch die "bottom line" (Konzernergebnis) mit gut 4 Mio. € mehr als verdoppelte. Die Abhängigkeit vom Schiff wurde weiter reduziert. Die zweifellos vorhandene Zyklizität des Segments Öl & Gas scheint dagegen das (etwas) geringere Risiko. Auch das Segment Renewables entwickelt sich positiv.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der (etwas knappe) Bericht lässt erkennen, dass sich der AR u.a. in 7 Sitzungen regelmäßig und umfassend mit den Belangen des Unternehmens befasst hat und seiner Aufsichts- und Beratungspflicht nachgekommen ist.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die erneute Bestellung der Warth & Klein Grant Thornton AG bestehen keine Einwände. Es wurden keinerlei Nebenleistungen erbracht.
 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  

 

 

 

 



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