Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der TOM TAILOR Holding SE für das Geschäftsjahr 2017, des zusammengefassten Lageberichts für den TOM TAILOR Konzern und die TOM TAILOR Holding SE, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs, und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der vom neuen Vorstand eingeleitete Turnaround wurde im Geschäftsjahr 2017 erfolgreich fortgesetzt. Der Vorstand hat seine Ankündigungen vollständig umgesetzt. Zwar ging der Umsatz nicht zuletzt wegen weiterer Filialschließungen ein weiteres Mal zurück. Dies ist aber der konsequenten weiteren Trennung von unrentablen Geschäftszweigen geschuldet. Entsprechend stiegen die Ergebniskennziffern an und Verbindlichkeiten wurden deutlich reduziert. Damit ist zumindest die Talsohle deutlich durchschritten.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Ein knapper, aber durchaus informativer Bericht lässt erkennen, dass der Aufsichtsrat u.a. in 4 o. und 3 a.o. Sitzungen seiner Beratungs- und Kontrollpflicht gut nachgekommen ist.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die Wiederwahl der Ebner Stolz WP-Gesellschaft, zumal der AP im vergangenen Jahr keine "sonstigen Leistungen" und so gut wie keine Steuerberatung mehr erbracht hat.

 

 

 TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 zur Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge, Sacheinlagen, erleichterten Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG und Verwässerungsschutz, und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Mit der geplanten Maßnahme soll die Möglichkeit für ein genehmigtes Kapital von bis zu 40 % des GK geschaffen werden. Dies überschreitet das von der SdK für Vorratsbeschlüsse akzeptierte Volumen deutlich. Der Beschlussvorschlag ist außerdem unklar zur Frage, inwieweit ein Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlage möglich wäre. Nach der Textvorlage scheint dies bis zu 20 % möglich zu sein. Auch von daher wäre der TOP abzulehnen.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmverhalten abgewichen werden.  



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