TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Westag & Getalit AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB sowie des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 315b Abs. 3 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Der Gewinn je Aktie lag im Berichtsjahr bei 1,19 € je Stamm- und 1,25 € je Vorzugsaktie. Dieses vergleicht sich mit 1,38 € resp. 1,44 € im Vorjahr, mithin ein Rückgang in beiden Aktiengattungen von knapp 14%. Der Beschlussvorschlag sieht die Absenkung der Dividende um rund 20% für beide Aktiengattungen vor, was aus Sicht der SdK und angesichts der insgesamt guten Aufstellung des Konzerns so nicht nötig gewesen wäre. Nichtsdestotrotz befindet sich die vorgeschlagene Ausschüttung von 0,74 € je Stamm- und 0,80 € je Vorzugsaktie oberhalb der von der SdK geforderten Auskehrung von 40 – 60% des Konzernjahresüberschusses. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat bei guten Umfeldbedingungen respektabel abgeschnitten. Das Ergebnis war dabei von Einmaleffekten, wie z.B. die Schließung der erst kürzlich gegründeten russischen Tochtergesellschaft oder die ungeplanten Instandhaltungskosten für die KWK-Anlage, negativ beeinflusst. Die für die Aktionäre wichtige Eigenkapitalrendite lag mit 6,0% einen Prozentpunkt unter dem Wert des Vorjahres aber auf dem Niveau der Geschäftsjahre 2013 bis 2015. Hier besteht daher nach wie vor Aufholbedarf. Die Bilanzrelationen sind mit einer Eigenkapitalquote von etwa 65% nach wie vor solide, Cashflow und Liquidität auch. Der TSR hat sich, bedingt durch das Übernahmeangebot der Broadview Industries AG und entgegen der Ergebnis- und Dividendenentwicklung, überdurchschnittlich positiv entwickelt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Ausweislich seines Berichts ist der Aufsichtsrat seinen Kontrollaufgaben in u.a. vier Plenumssitzungen und etlichen Ausschusssitzungen verantwortlich nachgekommen. Die bestehenden Beraterverträge mit den Aufsichtsratsmitgliedern Pampel und Holzinger sollten zur Verbesserung der Compliance beendet und fremdvergeben werden. Sollte darüber hinaus Anpassungsbedarf bei der Aufsichtsratsvergütung bestehen, so sollte dieses über eine Satzungsänderung mit entsprechender Beschlussfassung durch eine Hauptversammlung geschehen. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat vor der HV: Zustimmung Begründung: Gegen den bisher erfolgreich tätigen Herrn Holzinger bestehen seitens der SdK mit Ausnahme o.g. Beratervertrages keine Einwände. Nach der HV: Ablehnung der Erweiterung der AR-Wahlen um drei Aufsitsratskandidaten Begründung: Die AR-Kandidaten wurden nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht. daher konnte keine Prüfung und somit Zustimmung erfolgen. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Die Begründung hat sich im Vergleich zum Vorjahr genauso wenig geändert wie die schon damals kritisierte Situation. Angesichts zu opulenter Beratungshonorare im Vergleich zum Prüfungshonorar ist aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung in Frage gestellt. Die SdK fordert diesbezüglich die vollständige Trennung von Prüfung und Beratung. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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