TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der LEG Immobilien AG und des Konzerns, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagene Ausschüttungsquote beträgt 65% des für die Dividendenbemessung relevanten FFO. Damit liegt der Vorschlag im akzeptablen Rahmen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der LEG Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die wesentlichen Kennzahlen haben sich gegenüber den Vorjahren wieder verbessert. Dem Vorstand kann eine erfolgreiche Tätigkeit bestätigt werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der LEG Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die gesetzlichen Anforderungen nach §171 AktG wurden erfüllt. Die Tätigkeit des AR wird im Aufsichtsratsbericht ausführlich dargestellt. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: PricewaterhouseCoopers prüft bereits seit 2008. Eine Neuausschreibung ist nach 10 Jahren Prüfungstätigkeit fällig. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Nach Qualifikation und beruflichem Werdegang zu urteilen entsprechen die Kandidaten den Anforderungen. TOP 7 Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung von 72.000€ (AR-Vorsitzender x1,25) und 20.000€ für Ausschussmitglieder sind der Größe der LEG angemessen. TOP 8 Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der von der Hauptversammlung am 17. Mai 2017 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrecht, die Schaffung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrecht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Änderung des Bedingten Kapitals 2013/2017 und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Grundsätzlich kann diese Finanzierungsform dazu beitragen, die Zinskosten eines Unternehmens zu reduzieren, die Rentabilität zu erhöhen und in langfristiger Perspektive die Eigenkapitalbasis zu stärken. Das vorgesehene Volumen von 50% des Grundkapitals geht jedoch, insbesondere bei einer notwendigen kumulierten Betrachtung mit anderen Vorratskapitalia dieser Tagesordnung, über die für die SdK akzeptablen Grenzwerte für Vorratsbeschlüsse hinaus. TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines Genehmigten Kapitals im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals vor. Ebenso ist eine Möglichkeit zur Sachkapitalerhöhung enthalten. Die SdK akzeptiert prinzipiell Genehmigte Kapitalia gegen Bareinlage nur bis zu einer Höhe von 25%, gegen Sacheinlage sogar nur bis zu 10%. Größerer Kapitalbedarf sollte über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden. TOP 10 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Das vorgeschlagene Vergütungssystem ist undurchsichtig, weil durch es mögliche sog. "diskretionäre" Entscheidungen des AR, sowie jährlich neu zu verhandelnde Zielvereinbarungen zwischen Vorstand und AR für die Aktionäre in seiner Komplexität nicht nachvollziehbar ist. TOP 11 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der LEG Immobilien AG als Organträgerin und der LEG Holding GmbH Zustimmung Begründung: Der Abschluss des Gewinnabführungsvertrages erfolgt aus rein organisatorischen Gründen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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