TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Leifheit Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Leifheit Aktiengesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Eine Ausschüttungsquote von ca. 78% ist aufgrund der guten Liquiditätsausstattung und dem Fehlen jeglicher Finanzschulden aus Sicht der SdK akzeptabel. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Zwar verliefen wesentliche operative Kennzahlen im vergangenen Geschäftsjahr rückläufig, allerdings von einem sehr hohen Niveau kommend. EK-Rendite weiterhin bei 13%, Das ROCE lag bei 12,8% bei einem WACC von ca. 8-9%. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Soweit erkennbar, ist der Aufsichtsrat seiner Beratungs- und Kontrollfunktion im vergangenen Geschäftsjahr nachgekommen. Zu klären ist der vorzeitige Austritt von Herrn Schmidt aus dem Aufsichtsrat. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Gegen die Wahl von KPMG als Abschlussprüfer gibt es seitens der SdK keine Einwände. Lobend zu erwähnen ist die strikte Trennung zwischen Abschlussprüfung und Beratung. TOP 6 Nachwahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Herr Hesse sollte aufgrund seines beruflichen Werdegangs eine Bereicherung für den Aufsichtsrat der Gesellschaft darstellen. Herr Hesse ist zurzeit zudem in keinem weiteren Kontrollgremium Mitglied. TOP 7 Beschlussfassung über die Neufassung von § 12 der Satzung Zustimmung Begründung: Die Einführung einer fixen Vergütung und ein Absenken der Sitzungsgelder sind aus Sicht der SdK absolut begrüßenswert. Jedoch erscheint die Zahlung von Sitzungsgeldern aus grundsätzlichen Überlegungen für die SdK unangemessen, da die Anwesenheit an Sitzungen selbstverständlich sein sollte und nicht noch monetär vergütet werden muss. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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