TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Bastei Lübbe AG zum 31. März 2018, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. März 2018, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017 SdK fordert Vertagung Begründung: Solange die Verfahren gegen die ehemaligen Organe noch nicht abgeschlossen sind, macht es Sinn die Entlastung weiterhin zu vertagen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 SdK fordert Vertagung Begründung: siehe TOP 2 TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat viele Baustellen zu bewältigen und hat bereits einiges erledigt, um die Gesellschaft wieder in ruhigeres Fahrwasser zu bringen. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollaufgaben zufriedenstellend nachgekommen zu sein. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019 Ablehnung Begründung: Auch wenn für das vergangene Geschäftsjahr Sonderfaktoren das Verhältnis von Prüfungskosten und sonstigen Kosten verzerrt hat, ist das Verhältnis generell unausgewogen. Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen sollten generell nicht vom Abschlussprüfer durchgeführt werden. TOP 7 Wahlen zum Aufsichtsrat a) Robert Stein b) Prof. Dr. Friedrich Ekey c) Dr. Mirko Caspar Zustimmung Begründung: Alle drei Kandidaten stellen sich erneut zur Wahl, die persönlichen Voraussetzungen sind weiterhin erfüllt. Die Arbeit der Aufsichtsräte ist zufriedenstellend und sollte fortgeführt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|