TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ORBIS AG, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der ORBIS AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung. Begründung: Gegen die Ausschüttung einer Dividende von 0,14€ je Aktie gibt es seitens der SdK keine Einwände. Zwar beträgt die Ausschüttungsquote hohe 70%, allerdings verfügt die Gesellschaft über ausreichend hohe Liquiditätsbestände. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung. Begründung: Im Geschäftsjahr 2017 hat der Vorstand der Orbis den Wachstumskurs erfolgreich fortgesetzt. Allen wesentlichen Kennzahlen wurden im Jahr 2017 verbessert. Neben dem starken Umsatzwachstum ist auch die Margenverbesserung aus Aktionärssicht positiv zu beurteilen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung. Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Beratungs- und Kontrollfunktion im Geschäftsjahr 2017 vollumfänglich nachgekommen. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen. Dem Aufsichtsrat kritisch anzumerken ist jedoch die aus Sicht der SdK zu lange Prüfdauer der Abschlussprüfungsgesellschaft hier bei der Orbis AG (vgl. TOP 5). TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung. Begründung: Die Wirtschafsprüfungsgesellschaft RSM VERHÜLSDONK GMBH prüft die Gesellschaft seit 14 Jahren. Aus Sicht der SdK wäre mindestens alle 10 Jahre ein Wechsel des Abschlussprüfers wünschenswert, um einer zu großen Routine bei der Prüfung und eingeschränkter Objektivität entgegenzuwirken. TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung betreffend die Vergütung des Aufsichtsrats Zustimmung. Begründung: Gegen die Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung gibt es keinerlei Einwände seitens der SdK. Zum einen hat der Aufsichtsrat einen nicht unwesentlichen Anteil an der erfolgreichen Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren. Zum anderen gab es keine Anpassung der Vergütung seit 18 Jahren und die Erhöhung von €10.000 auf €14.000 pro Aufsichtsratsmitglied ist weiterhin moderat. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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