TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 a HGB sowie § 315 a HGB für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Die vorgesehene Ausschüttung erreicht zum wiederholten Male nicht einmal 25% des Konzerngewinns. Bereits in den letzten 3 Jahren wurden die Ausschüttungsvorschläge auf der Hauptversammlung nur mit knapper Mehrheit akzeptiert, wobei unklar blieb, ob den Gegnern die Ausschüttung zu hoch oder zu niedrig war. Das Unternehmen ist gut aufgestellt. Der Gewinn ist um 26% gestiegen, die Dividende soll nur um 20% steigen. Ein Grund für die knausrige Ausschüttung ist nicht erkennbar. (siehe Gegenantrag). TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung Der Vorstand hat ein gutes Ergebnis erwirtschaftet. Das Unternehmen ist auch für die absehbare Zukunft gut aufgestellt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat hat zwar die Tätigkeit des Vorstands angemessen überwacht und davon berichtet. Er schlägt aber zum wiederholten Male nur eine unzureichende Dividende vor, weshalb die SdK schon im letzten Jahr der Entlastung nicht zugestimmt hat. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Ernst Young prüft erst zum 3. Mal und erscheint unabhängig und qualifiziert. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Das neue Vergütungssystem ist zwar bereits besser als das alte. Weiterhin sind aber 40% der variablen Vergütung von einer nur 1jährigen Bemessungsgrundlage abhängig, deren Kriterien obendrein nicht deutlich bzw. nicht verbindlich offen gelegt werden. Die Kriterien für die Gewährung virtueller Aktien sind zwar verbessert worden. Diese sind aber weiterhin so komplex, dass bereits die Komplexität gegen das System spricht. Dass gut 20% der fixen Vorstandsvergütungen zusätzlich für Altersversorgungen aufgewandt werden sollen, überzeugt auch nicht ohne weiteres. TOP 7 Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien sowie über die entsprechende Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Die Umstellung auf Namensaktien führt für die Streubesitzaktionäre zu erhöhtem Aufwand, weil die Depotvollmachten nicht greifen und Einzelbevollmächtigungen notwendig sind. Die Präsenzen in den Hauptversammlungen sinken dadurch. Das läuft den Zielen auch der SdK zuwider. Von der angeblich verbesserten Kommunikation mit den Aktionären macht der größte Teil der Gesellschaften mit Namensaktien keinen Gebrauch. TOP 8 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung Zustimmung Begründung: Gegen die Änderungen, die Verfahrenserleichterungen, auch innerhalb der Gremien des Unternehmens bringen, ist nichts einzuwenden. TOP 9 Aufhebung einer bestehenden und Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG Zustimmung Begründung: Die vorgesehenen Verwendungszwecke für die erworbenen Aktien sind nicht zu beanstanden. Da eine Dividende ausgeschüttet wird und kein Vorratskapital geschaffen wird, kann auch nicht der Einwand der Inkonsequenz erhoben werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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