TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018, des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des gesonderten nichtfinanziellen Berichts der MEDION AG für das Geschäftsjahr 2017/2018 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018 Zustimmung Begründung: Die Medion AG hat in einem weiterhin schwierigen Marktumfeld solide Zahlen vorgelegt. Auch strategisch konnte das margenstarke Direktgeschäft gegenüber dem immer unrentableren Projektgeschäft gestärkt werden. Zu erwähnen sei allerdings, dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) der Medion AG eine Fehlerfeststellung für die Bilanzierung der Umsatzerlöse im Berichtssegment Direktgeschäft im Geschäftsjahr 2016/2017 übermittelt hat (siehe Nachtragsbericht des Halbjahresabschlusses der Medion AG). Über diesen Fall wurde allerdings noch nicht abschließend entschieden und er hat keinerlei Auswirkung auf die Höhe der Erträge und des Ergebnisses des Medion Konzerns. Zudem sollen bei der Entscheidung über die Entlastung des Vorstands lediglich bereits bekannte Tatsachen berücksichtigt werden. Aus diesem Grund wird der Entlastung des Vorstands zugestimmt, vorausgesetzt, dass auf der Hauptversammlung im Zusammenhang mit dem DPR Verfahren keine Tatsachen bekannt werden, die dagegen sprechen. TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat scheint seine Überwachungs-, Beratungs- und Kontrollfunktion im abgelaufenen Geschäftsjahr erfüllt zu haben. Auch an dieser Stelle sei allerdings auf das laufende Verfahren der DPR hingewiesen (s. TOP 2). TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019 Zustimmung Begründung: Der Geschäftsbericht der Medion AG wird seit dem Geschäftsjahr 2012/13 von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen, geprüft. Weitere Beratungsleistungen wurden nicht in übermäßigem Umfang erbracht. Vorbehaltlich neuer Informationen über das Verfahren der DPR (s. TOP 2) steht einer Wiederwahl des Abschlussprüfers somit nichts entgegen. HInweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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