TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die MAX Automation SE und den Konzern mit den erläuternden Berichten des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017 Ablehnung Begründung: Nach den Abstimmungsrichtlinien der SdK sollen 40%-60% des Gewinnes ausgeschüttet werden. Vorliegend liegt der Gewinn bei € 0,50 je Aktie und die Ausschüttung soll € 0,15 je Aktie betragen. Mithin sollen lediglich 30% des Gewinnes ausgeschüttet werden. Das ist nach den Richtlinien zu wenig. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Vorstand leistete im abgelaufenen Geschäftsjahr gute Arbeit, in dem er die Umsätze um 10% steigerte und das EPS von € 0,30 auf € 0,50 steigerte. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat seinen Beitrag am guten Ergebnis der MAX AG geleistet, indem er den Vorstand beriet und unterstützte. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die fachliche und persönliche Eignung der Abschlussprüfer. Insbesondere bestehen keine Bedenken gegen die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer. TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zu Beherrschungsverträgen sowie Gewinnabführungsverträgen mit drei Tochtergesellschaften Zustimmung Begründung: Es gibt keine Aspekte, den Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen nicht zu zustimmen. Sie ermöglichen eine steuerliche Organschaft mit den Tochtergesellschaften. TOP 7 Nachwahl zum Verwaltungsrat Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die fachliche oder persönliche Eignung des Kandidaten. Insbesondere verfügt er über die entsprechende Erfahrung und als CFO. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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