TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2017, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Auch wenn erneut ein Jahresfehlbetrag in der AG sowie im Konzern erzielt wurde, sind deutliche Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr zu erkennen, die im Konzern immerhin ein positives EBIT ermöglicht haben. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Analog zu TOP 2 sind die operativen Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr positiv zu würdigen. Darüber hinaus sind keine Erkenntnisse vorhanden, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung unter Vorbehalt Begründung: Die Entlastung der drei ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrats - der Herren von Gronau, Ortolf und de Forestier - wurde auf der letztjährigen Hauptversammlung vertagt. Über die weitere Entwicklung sind keine Einzelheiten bekannt; der Sachverhalt muss somit ausführlich auf der Hauptversammlung hinterfragt werden. Unabhängig davon hat der ehemals amtierende Aufsichtsrat den ehemaligen Vorstand um Dr. Späth zu lange gewähren lassen, ohne auf die Profitabilität der erworbenen Unternehmen sowie auf die Implementierung eines ausreichenden Kontrollsystems zu achten, womit die vorliegende Schieflage der Gesellschaft zu vermeiden gewesen wäre. Daher ist die Entlastung aus grundsätzlichen Erwägungen zu versagen. Eine endgültige Entscheidung hierüber kann jedoch erst auf der Hauptversammlung getroffen werden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Laut dem Geschäftsbericht liegen die Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen bei ca. 41% des Abschlussprüfungshonorars. Damit ist die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nach Auffassung der SdK nicht mehr in hinreichendem Maße gegeben und die Zustimmung zu versagen. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines Genehmigten Kapitals im Umfang von 40% des aktuellen Grundkapitals und damit den gesetzlich maximal zulässigen Handlungsspielraum vor. Die SdK akzeptiert prinzipiell Genehmigte Kapitalia gegen Bareinlage nur bis zu einer Höhe von 25%, gegen Sacheinlage sogar nur bis zu 10%. Größerer Kapitalbedarf sollte über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2018) sowie Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Grundsätzlich kann diese Finanzierungsform dazu beitragen, die Zinskosten eines Unternehmens zu reduzieren, die Rentabilität zu erhöhen und in langfristiger Perspektive die Eigenkapitalbasis zu stärken. Das vorgesehene Volumen von 40% des Grundkapitals geht jedoch, insbesondere bei einer notwendigen kumulierten Betrachtung mit anderen Vorratskapitalia dieser Tagesordnung, über die für die SdK akzeptablen Grenzwerte für Vorratsbeschlüsse (siehe TOP 6) hinaus. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus rechtlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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