TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der curasan AG zum 31. Dezember 2017 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Ablehnung Begründung: Der Konzernjahresüberschuss hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert, weshalb die Erreichung des Break-Even-Points um ein weiteres Geschäftsjahr verschoben wurde. Insgesamt lassen weder die GuV noch die Kapitalflussrechnung darauf schließen, dass dieses Ziel in Kürze erreicht werden kann. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Analog zu TOP 2 besteht aufgrund der abermaligen Verschlechterung der operativen Lage der Gesellschaft kein Anlass, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Abschlussprüfer liegen keine Einwendungen vor, da weder eine zu lange Prüfungsdauer noch umfangreiche Nebenleistungen bestehen. TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2017 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2018), Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines Genehmigten Kapitals im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals vor. Die SdK akzeptiert prinzipiell Genehmigte Kapitalia gegen Bareinlage nur bis zu einer Höhe von 25%, gegen Sacheinlage sogar nur bis zu 10%. Größerer Kapitalbedarf sollte über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden. Die SdK stellt sich aufgrund der angespannten Liquiditätssituation des Unternehmens nicht grundsätzlich gegen eine Möglichkeit zur Barkarpitalerhöhung, wenn die o.g. Grenzwerte eingehalten werden. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung am 23. Juni 2016 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen, die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrecht auf Aktien der curasan AG an ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der curasan AG, die Änderung des Bedingten Kapitals 2015/2016 sowie entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Das bedingte Kapital umfasst ca. 3,3% des aktuellen Grundkapitals und ist somit im akzeptablen Rahmen. Zudem stellt ein Optionsprogramm für leitende Mitarbeiter einen Anreiz für eine effizientere und aktivere Mitarbeit im Unternehmen dar. Diese Gewinnbeteiligung der Mitarbeiter kann sich somit auch positiv auf die anderen Aktionäre auf Grund eines erfolgreichen Geschäftsverlaufs auswirken. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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