TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2017, des erläuternden Berichtes des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289a Abs. 1 HGB und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2017 Zustimmung. Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 24 Cent je Stammaktie bzw. 29 Cent je Vorzugsaktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 39 % bzw. 47,5 %. Dies liegt im Rahmen der Forderung der SdK. Aufgrund der Besonderheiten der Immobilienbranche erscheint jedoch auch eine höhere Ausschüttung möglich, da die frei verfügbaren Finanzmittel dies zulassen dürften. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung. Begründung: Die operative Entwicklung der Gesellschaft ist auch in 2017 wieder erfreulich verlaufen. Die Erweiterung im Süden des Standortes und die Verbesserung bei der Anbindung an den ÖPNV werten das Gelände auf und dadurch dürften auch neue Ertragspotentiale erschlossen werden können. Die Gesellschaft ist gut geführt. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung. Begründung: In insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keinen erkennbaren Grund, der gegen die Entlastung des Aufsichtsrats spricht. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates Zustimmung. Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten verfügen über entsprechendes Fachwissen in verschiedenen Disziplinen und ergänzen sich einander gut. Die Kandidaten verfügen über Erfahrung als Aufsichtsrat der Gesellschaft und die bisherige Arbeit war nicht zu beanstanden. Daher kann deren Wahl zugestimmt werden. TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie die gegebenenfalls beauftragte Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2018 Ablehnung. Begründung: Deloitte prüft nun mehr bereits seit über zehn Jahren die Abschlüsse der Gesellschaft. Auch wenn zwischenzeitlich die prüfenden Personen gewechselt haben, könnte durch die langjährige Zusammenarbeit mit Deloitte die Unabhängigkeit gefährdet sein. Daher kann einer Wiederwahl nicht zugestimmt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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