Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VIB Vermögen AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017, der Lageberichte für die VIB Vermögen AG und den VIB Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht eine 31% Ausschüttung des Konzernergebnisses vor. Damit liegt die Ausschüttung unter der von der SdK empfohlenen Spanne von 40% - 60%. Da das Konzernergebnis bei Immobilienfirmen, die nach IFRS bilanzieren, jedoch durch die Zuschreibungen auf den Immobilienbestand verzerrt wird, kann dem vorliegenden Beschlussvorschlag, der sich stattdessen am FFO orientiert, dennoch die Zustimmung erteilt werden. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Sämtliche finanzielle Prognosen wurden übertroffen. Die Leerstandsquote konnte im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesenkt werden. VIB hat sich am Immobilienmarkt überdurchschnittlich gut behauptet. Das Geschäftsmodell, sowie Ausrichtung und Strategie sind gut und nachvollziehbar dargestellt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen. Da das Unternehmen sich in den letzten 10 Jahren gut entwickelt hat, ist der Unternehmenswert stark angestiegen. Um der Größe des Unternehmens Rechnung zu tragen, ist ein Wechsel des Börsensegments wünschenswert. Mit dem Wechsel vom Freiverkehr in den regulierten Markt, würde man dem Kapitalmarkt ein starkes zukunftsorientiertes Signal geben. Dies wirkt sich dann wiederum auch positiv auf das Unternehmen und die Aktie aus.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht einen Wechsel des Abschlussprüfers vor. Eine maximal unabhängige Prüfung der Berichte ist damit grundsätzlich gegeben. Weiterhin wird begrüßt, dass mit der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einer der großen und renommierten Abschlussprüfer das Unternehmen zukünftig prüft.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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