Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2017 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des gemeinsamen Lageberichts für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember 2017 und des Berichts des Aufsichtsrats, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK hält grundsätzlich eine Ausschüttungsquote von 40 bis 60 Prozent für geboten. Als Grund für den erneuten Dividendenverzicht werden die Investitionen für den Streaming-Dienst angegeben. Diese sind jedoch in Umfang und Dauer durchaus begrenzt, weshalb die gute Gewinnentwicklung/ Bilanzstruktur eine Dividende in der vorgenannten Höhe angezeigt erscheinen lässt. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Unternehmensentwicklung verläuft aussichtstreich. Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung sprechen, sind nicht erkennbar.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Strategie und Geschäftsverlauf sind aussichtsreich/ positiv. Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung sprechen, sind nicht erkennbar.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine dem entgegenstehenden Gründe erkennbar. Die SdK fordert einen Wechsel der WPG mindestens nach 10 Jahren; der Anteil der Beratungsleistungen an der Gesamtrechnung soll zur Vermeidung von Interessenskonflikten nicht mehr als 25 Prozent betragen. Sollten diese Kriterien nicht eingehalten sein, erfolgt Ablehnung.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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