Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts des Audi Konzerns und der AUDI AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der laufenden Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft II München hinsichtlich der Dieselthematik wird eine Entlastung zum derzeitigen Stand als nicht vertretbar angesehen. Und dass der Vorstand wesentlich zur Aufklärung beigetragen hat, ist auch für 2017 nicht erkennbar.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Zustimmung bzgl. der Entlastung des Aufsichtsrats hängt in erster Linie davon ab, ob der Aufsichtsrat im Rahmen der Dieselthematik seinen Pflichten als Überwachungs- und Kontrollgremium nachgekommen ist. Dies betrifft u. a. die Prüfung des Mitverschuldens des Vorstands sowie einer möglichen Organhaftung. Ergeben sich aus der Generaldebatte an der Hauptversammlung Versäumnisse des Aufsichtsrats wird die Entlastung abgelehnt.

 

 

TOP 4
Neuwahl zum Aufsichtsrat

 

Entscheidung bzgl. Zustimmung/Ablehnung/Enthaltung ist ausstehend

 

Begründung: Da die Aufstellung der Kandidaten, die in den Aufsichtsrat gewählt werden sollen, in der Tagesordnung zur Hauptversammlung nicht aktuell ist (Dr. rer. Pol. h. c. Francisco Javier Garcia Sanz und Matthias Müller sind keine Kandidaten für den Aufsichtsrat mehr), wird das Abstimmungsverhalten erst im Rahmen der Hauptversammlung festgelegt.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanlieger empfiehlt, dass die Mandatslaufzeit des Abschlussprüfers zehn Jahre nicht übersteigt, da ansonsten Unabhängigkeitsprobleme bei der Abschlussprüfung auftreten könnten. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger wird TOP 5 aufgrund der langen Mandatslaufzeit (> 10 Jahre) der PricewaterhouseCoopers AG WPG ablehnen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  

 

 

 

 

 

 

 

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.