Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 nebst den Lageberichten der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 (jeweils einschließlich der jeweiligen Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017) sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

 

Keine  Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von € 0,22 pro Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von 40%. Mit einer Nettoliquidität von über € 200 Mio wäre auch eine deutlich höhere Ausschüttung darstellbar und wünschenswert gewesen. Allerdings ist unklar, wann sich bei Rhön die Digitalisierungsstrategie auszahlt und wie hoch die dafür benötigten Finanzmittel noch sein werden und ob größere Zukäufe geplant sind.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung von Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 und 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: In einem insgesamt von Regularien geprägten Umfeld war 2017 im Großen und Ganzen im Rahmen der Erwartungen. Die Digitalisierungsstrategie wurde weiter vorangetrieben und das Unternehmen ist nach wie vor solide aufgestellt.

 

Im letzten Jahr wurde die Entlastung des Vorstandes Herrn Neumann vertagt.  Dieses Jahr soll diese nachgeholt werden, ohne dass entsprechende Informationen hierzu gegeben werden. Die SdK wird auf der Hauptversammlung Erläuterungen hierzu anfragen und behält sich vor, je nach Art und Umfang der Erklärungen, anders abzustimmen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Umsetzung der Digitalisierung ist das hauptsächliche strategische Thema und der Neubau des Campus in Bad Neustadt das größte Investitionsprojekt. Bisher scheint es entsprechend der Planungen voranzugehen.

 

Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Zum einen ist das Honorar des Prüfers mit insgesamt € 1,5 Mio viel zu hoch und zum anderen prüft PWC seit mehr als 10 Jahren, so dass die SdK generell die Unabhängigkeit der Prüfung als gefährdet ansieht. Auch die hohen Steuerberatungs- und sonstigen Leistungen von über € 500 Tsd. sind kritisch in Bezug auf die Unabhängigkeit des Prüfers zu sehen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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