TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der MEDICLIN Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Wie in den letzten Jahren gefordert zahlt Mediclin endlich wieder eine Dividende. Allerdings wird nur € 0,05 vorgeschlagen. Nimmt man das ausgewiesene Konzernergebnis in Höhe von € 0,08, dann schüttet Mediclin 62,5% des Ergebnisses an die Aktionäre aus. Berücksichtig man jedoch eine Sonderrückstellung in Höhe von € 20 Mio, dann wäre der Jahresüberschuss deutlich angestiegen (anstatt von € 16 auf € 4 Mio zu fallen) und Mediclin hätte eine sehr viel höhere Dividende zahlen können. Wenn in 2018 keine besonderen Faktoren auftreten wird die SdK im nächsten Jahr auf einer deutlich höheren Dividendenzahlung bestehen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Operativ entwickelt sich Mediclin in die richtige Richtung. Die Umsätze stiegen um ca. 5% und die EBITDAR Marge hat sich sogar leicht auf 15,5% verbessert. Belastend wirken nach wie vor die früher abgeschlossenen Mietverträge, für die jedoch der aktuelle Vorstand keine Verantwortung trägt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Klotz der alten Mietverträge belastet nach wie vor das Unternehmen und hier muss auch der Aufsichtsrat auf eine Klärung hinarbeiten. Ansonsten ist die operative Entwicklung positiv, die Finanzierungssituation sehr solide und das Unternehmen strategisch gut positioniert. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: E&Y prüft seit 2015. Die Prüfgebühren sind im üblichen Rahmen und sogar leicht auf € 375 Tsd. gesunken. Die sonstigen Leistungen sind mit € 5 Tsd. vernachlässigbar. Die Unabhängigkeit der Prüfung scheint damit gewährleistet zu sein. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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