Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.07.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichtes und Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Bei einem Überschuss von über 16 Mio. soll die Dividende nur gut 5 Mio. betragen - und damit nicht in dem von der SdK geforderten Korridor von 40-60% liegen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch wenn die großen Ankündigungen in 2017 nicht erreicht wurden, so ist dem Vorstand doch ein weiteres profitables Jahr gelungen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Natürlich bedanken auch wir uns bei dem verstorbenen ARV und sehen kein Problem, den AR zu entlasten.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, hat gemäß Seite 118 Geschäftsbericht 132T€ Honorar erhalten, davon aber nur 69T€ für die AP. Wieder mal müssen wir darauf hinweisen, dass die SdK fordert, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers uneingeschränkt gewährleisten zu können, dass die Steuerberatungs- und sonstigen Beratungsleistungen nicht mehr als 25% der reinen Abschlussprüfungskosten übersteigen.  

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: So sehr wir den Großaktionär und bisherigen VV schätzen, so sehr hält die SdK in ihren Abstimmungsrichtlinien und dem Corporate Governance Codex fest, dass ein Wechsel vom Vorstand in den AR nur nach einer cooling-off Periode der Fall sein soll. Dementsprechend werden wir der Wahl nicht zustimmen.

 

 

TOP 7
Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Satzungsänderungen wären größtenteils unproblematisch, wenn nicht die angestrebte Einschränkung der Redezeit dabei wäre. Dem können wir natürlich nicht zustimmen.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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