TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BAUER Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der BAUER Aktiengesellschaft und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2017 Zustimmung Begründung: Es soll eine Dividende in Höhe von 0,10 Euro ausgeschüttet werden. Damit ist die Dividende zum Vorjahr konstant geblieben. Die Ausschüttungsquote liegt bei 62,5 % und damit über der geforderten Bandbreite von 40 % - 60 %. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die Bauer AG konnte den Umsatz in 2017 gegenüber dem Vorjahr steigern und auch das EBIT konnte verbessert werden. Es spricht nichts gegen die Entlastung. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontrollpflicht in ausreichender Form nachgekommen. Die Entlastung wird deshalb erteilt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: PWC ist zwar fachlich geeignet, ist aber seit 1999 für das Unternehmen tätig. Die SdK fordert einen regelmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers. Dabei ist ein interner Wechsel der Personen innerhalb der Prüfungsgesellschaft nicht ausreichend, weil zu befürchten steht, dass innerhalb einer Gesellschaft dieselbe Prüfungskultur, -methodik und -schwerpunktsetzung üblich ist. Es ist daher in regelmäßigen Abständen ein völlig neuer, unbefangener Blick auf das Unternehmen im Interesse der Aktionäre notwendig. TOP 6 Satzungsänderungen, Vergütung des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung soll von 18.000 Euro im Jahr auf 25.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Zudem soll ein Sitzungsentgelt von 500 Euro erstattet werden. Die Vergütung ist marktüblich. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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