Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.07.2018



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des für die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA und den Konzern zusammengefassten Lageberichts des Geschäftsjahres 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft schüttet zwar nur ca. 32 % des Konzernjahresüberschusses aus. Aufgrund hoher Investitionen im letzten Geschäftsjahr und weiteren geplanten Investitionen zur Stärkung der Premiummarken kann dieser Ausschüttungsquote jedoch zugestimmt werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Unternehmensgruppe wuchs im schwierigen Umfeld das dritte Jahr in Folge. Der Umsatz und das Ergebnis je Aktie konnte gesteigert werden. Die Kernmarken haben sich positiv entwickelt. Der Konzernjahresüberschuss hat sich mehr als verdoppelt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: In vier ordentlichen Sitzungen ist soweit ersichtlich der Aufsichtsrat seinen Beratungs- und Überwachungspflichten nachgekommen. Der Jahresüberschuss im Konzern hat sich mehr als verdoppelt. Im schwierigen Marktumfeld hat sich die Gesellschaft gut behauptet. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Honorar für die Abschlussprüfungsleistung beträgt 160.000,00 €. Die Honorare für Steuerberatungsleistungen und andere Bestätigungsleistungen beliefen sich insgesamt auf 102.000,00 €. Die SdK sieht eine Relation von maximal 25 % von sonstigen Honoraren zum Abschlussprüfungshonorar noch als angemessen im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft an.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK befürwortet vor dem Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft eine Ausschüttung eines Bonus oder einer erhöhten Dividende an die Aktionäre.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  

 



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